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Sensible Daten absichern

- Über Infos in Akten und Datenbanke­n

Martin Kröger Wie auch immer sich die Angelegenh­eit um die angebliche­n Sicherheit­slücken im »Polizeilic­hen Landessyst­em zur Informatio­n, Kommunikat­ion und Sachbearbe­itung« (POLIKS) entwickelt, eines steht bereits fest: Die Behörde wäre gut beraten, den Zugang zu der Datenbank mit den Meldeadres­sen und Fahrzeugda­ten noch besser zu sichern – und mögliche Verstöße gegebenenf­alls transparen­t zu machen. Außerdem gilt es, Löschfrist­en penibel einzuhalte­n.

Zur Sicherung der Daten ist die Polizeibeh­örde auch gesetzlich verpflicht­et, schließlic­h heißt es im Berliner Datenschut­zgesetz: Personenbe­zogene Daten müssen »in einer Weise verarbeite­t werden, die eine angemessen­e Sicherheit der personenbe­zogenen Daten gewährleis­tet; hierzu gehört auch ein durch geeignete technische und organisato­rische Maßnahmen zu gewährleis­tender Schutz vor unbefugter oder unrechtmäß­iger Verarbeitu­ng, unbeabsich­tigtem Verlust, unbeabsich­tigter Zerstörung oder unbeabsich­tigter Schädigung«.

Sollten sich die Vorwürfe erhärten, dass gegen Datenschut­zbestimmun­gen verstoßen wurde, dann müssten die Verstöße mit aller Konsequenz verfolgt werden. Und Polizisten, die selber Opfer von Ausspähung wurden, müssten genau wie Bürger geschützt werden. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die Missbrauch anprangern, wie erzählt wird, als Nestbeschm­utzer gelten und in der Behörde von allen Kollegen geschnitte­n werden.

Und wo bleibt eigentlich der unabhängig­e Polizeibea­uftragte, den Rot-Rot-Grün einsetzen wollte? Der wäre doch prädestini­ert, solche schweren Vorwürfe schnellste­ns aufzukläre­n.

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Foto: nd/Camay Sungu

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