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Internet als Schaufenst­er

Thüringens Landesregi­erung will die Behörden zu mehr Transparen­z verpflicht­en

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Rot-Rot-Grün in Thüringen plant, den Bürgern per Gesetz den Zugang zu Informatio­nen aus der Verwaltung zu erleichter­n. Behörden sollen Informatio­nen künftig im Internet veröffentl­ichen.

Erfurt. Das von der Thüringer rot-rotgrünen Landesregi­erung geplante Transparen­zgesetz geht dem Verein »Mehr Demokratie« in den Details nicht weit genug. Mit mehr als eineinhalb Jahren Verspätung wollen LINKE, SPD und Grüne den Menschen den Zugang zu Informatio­nen aus Behörden des Landes vereinfach­en. Den ersten Durchgang im Kabinett hat der entspreche­nde Gesetzentw­urf bereits hinter sich.

»Aufgrund der großen Nachfrage« stehe der Referenten­entwurf zum geplanten Gesetz im Internet, twitterte das Innenminis­terium. Im Kern sollen Behörden per Gesetz verpflicht­et werden, bestimmte Informatio­nen für alle öffentlich zugänglich zu machen. Bislang gibt es in Thüringen – wie in vielen anderen Bundesländ­ern auch – ein Informatio­nsfreiheit­sgesetz. Damit können Interessie­rte schon heute von Behörden bestimmte Auskünfte verlangen. Die Landesregi­erung will nun die bisherige Regelung zu einem Transparen­zgesetz weiterentw­ickeln und damit eine Vereinbaru­ng aus dem Koalitions­vertrag einlösen.

Wo ist der Unterschie­d? Bisher mussten die Menschen Informatio­nen aktiv einfordern. Mit dem neuen Gesetz sollen Behörden verpflicht­et werden, bestimmte Informatio­nen im Internet zugänglich zu machen. Dafür soll das bisherige Zentrale Informatio­nsregister für Thüringen (ZIRT) zu einem Transparen­zportal ausgebaut werden.

Für den Ausbau von ZIRT sind für 2018 und 2019 jeweils 10 000 Euro vorgesehen. Laut Entwurf rechnet die Landesregi­erung mit Kosten durch den Einsatz einer Suchmaschi­ne auf dem Transparen­zportal. Außerdem soll ein Beirat für den Landesbeau­ftragten für Informatio­nsfreiheit eingericht­et werden. Dafür entstehen Kosten in noch unbekannte­r Höhe.

Bereits jetzt wird das Vorhaben kontrovers diskutiert. Das zeigt sich schon an einer Personalie: Bisher gibt es mit Lutz Hasse (SPD) einen Landesbeau­ftragten für den Datenschut­z, der zugleich auch Ansprechpa­rtner für Informatio­nsfreiheit ist. Er hatte 2016 einen Vorschlag für ein Transparen­zgesetz vorgelegt. We- sentliche Inhalte davon finden sich im aktuellen Gesetzentw­urf. Doch zwischendu­rch gab es auch Pläne, einen eigenständ­igen Beauftragt­en für Informatio­nsfreiheit einzusetze­n – und Hasse diese Kompetenz de facto zu entziehen. Dies sei aber vom Tisch, heißt es aus dem Ministeriu­m.

Strittig ist unter anderem Paragraf sechs des Gesetzentw­urfes. Er listet auf, welche Dokumente veröffentl­icht werden müssen. Über den Umfang dieser Liste gibt es unterschie­dliche Ansichten. »Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Umfang der veröffentl­ichungspfl­ichtigen Dokumente noch weiter ausgedehnt wird«, sagte etwa der LINKE-Innenpolit­iker Steffen Dittes nach dem ersten Kabinettsd­urchgang. Ähnliches war von der Grünen-Fraktion zu hören. Aus Sicht des Vereins »Mehr Demokratie« fehlen auf dieser Liste Gutachten und Studien. »Diese werden mit Steuermitt­eln finanziert und sind oft Grundlage für politische Entscheidu­ngen«, sagte der Vorstandss­precher des Vereins, Ralf-Uwe Beck. Nach Angaben des Innenminis­teriums komme es auf den Einzelfall an, ob Gutachten und Studien dem Anspruch auf Informatio­n unterliege­n.

Für Beck gehen die Pläne auch anderweiti­g nicht weit genug. Zwar seien die meisten Transparen­z-Forderunge­n im Entwurf eingelöst, Schwächen zeige das Papier aber in seiner Wirkung in den Kommunen. Aus dem Entwurf gehe nicht klar hervor, dass Behörden auch auf kommunaler Ebene Informatio­nen online stellen müssen. »Das wäre aber ganz wesentlich, weil Bürger oft an Informatio­nen aus ihrem unmittelba­ren Wohnumfeld interessie­rt sind«, sagte Beck.

Laut Innenminis­terium umfasst der Anwendungs­bereich auch die Kommunen. Diese sollten das Transparen­zportal umfassend nutzen. Beck dagegen moniert, dass sich die Liste mit Dokumenten, die Behörden künftig ins Netz stellen müssen, nur auf Landesbehö­rden beziehe. Aber trotz aller Kritik sei das Vorhaben ein wichtiger Paradigmen­wechsel.

Dem Verein »Mehr Demokratie« geht das geplante Transparen­zgesetz in den Details nicht weit genug.

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