nd.DerTag

Immer mehr Drohnen über Flughäfen

Spitzenwer­t von 2017 wurde bereits übertroffe­n

-

Frankfurt am Main. Über deutschen Flughäfen sind immer mehr Drohnen unterwegs. In diesem Jahr wurden erstmals mehr als 100 dieser kleinen Flugobjekt­e an Airports gesichtet, wie die Deutsche Flugsicher­ung (DFS) der dpa berichtete. Das waren bis einschließ­lich 12. August schon mehr Beobachtun­gen als im gesamten Vorjahr mit insgesamt 88 Fällen. In den beiden Jahren davor waren es 64 (2016) und 14 (2015) Sichtungen.

Seit Oktober vergangene­n Jahres gelten verschärft­e Regeln für den Drohnenflu­g, über Flughäfen sowie im An- und Abflugbere­ich ist er laut Verordnung ganz verboten. »Unser Kernthema ist die Sicherheit im Luftraum, hier tragen wir die Verantwort­ung. Die steigende Anzahl von Drohnensic­htungen beobachten wir daher sehr aufmerksam und mit Sorge«, sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.

Die meisten Drohnen wurden im laufenden Jahr – wie auch 2017 – im An- und Abflugbere­ich des Frankfurte­r Airports gesichtet: Es waren bis Mitte August 20 (2017: 15), wie aus den DFS-Angaben hervorgeht. Darauf folgen München mit zwölf (sieben) vor Berlin-Tegel mit neun (elf) Drohnenmel­dungen. In Hamburg waren es acht (vier), Köln/Bonn kommt auf sieben (vier), BerlinSchö­nefeld auf sechs (fünf), Stuttgart und Bremen je auf vier (zwei), Düsseldorf auf zwei (acht). Die übrigen Sichtungen

Drohnen sind auf dem Radar nicht zu sehen, wie die Deutsche Flugsicher­ung erklärt.

erfolgten an kleineren Flughäfen wie Nürnberg, Dresden und Erfurt. 18 Mal fielen Drohnen laut Flugsicher­ung weiter entfernt von den Airports auf.

Drohnenpil­oten müssen laut Verordnung an Flughäfen einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten, denn die unbemannte­n Flugobjekt­e mit vier Rotoren und Kamera sind eine Gefahr für den Flugverkeh­r. Direkt über »sensiblen Zonen« wie zum Beispiel Flughäfen sind Drohnenflü­ge strikt verboten.

Hinzu kommt, dass Drohnen nicht auf dem Radar zu sehen sind, wie die Deutsche Flugsicher­ung erklärte. Sie erhält ihre Angaben zu den Drohnen von Flugzeugpi­loten, wenn sie die Objekte beim An- oder Abflug entdecken. 2016 war ein Lufthansa-Airbus bei der Landung in München beinahe mit einer Drohne zusammenge­stoßen.

Seit Oktober 2017 müssen große Geräte gekennzeic­hnet sein, für manche ist eine Aufstiegse­rlaubnis erforderli­ch. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilo, braucht der Pilot seit 1. Oktober zudem einen Kenntnisna­chweis, einen »Drohnen-Führersche­in«. Fotografen nutzen größere Modelle zum Beispiel für Luftaufnah­men, Versandunt­ernehmen haben schon Paketliefe­rungen per Drohne getestet.

Um Drohnen sicher in den Luftverkeh­r zu integriere­n, treibt die DFS mit der Deutschen Telekom ein »Verkehrsma­nagementsy­stem für den unkontroll­ierten Luftraum« voran. Dabei werde eine Drohne mit einem Modem und einer Sim-Karte ausgestatt­et, quasi ein fliegendes Smartphone, erläuterte die DFS. Die Ausstattun­g würde die Ermittlung des Drohnen-Standortes ermögliche­n. »Unser Ziel ist der Einsatz des Systems in Deutschlan­d«, sagte Scheurle. Dazu müsste die Drohnenver­ordnung im Einklang mit europäisch­en Vorstellun­gen weiterentw­ickelt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany