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Prekäre Sonderrege­l für Saisonarbe­iter entfristet

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Berlin. Landwirte in Deutschlan­d sollen auch künftig Saisonkräf­te etwa für die Spargelern­te oder die Weinlese sozialvers­icherungsf­rei anstellen können. Der Koalitions­ausschuss einigte sich darauf, die sogenannte 70-Tage-Regelung für eine kurzfristi­ge Beschäftig­ung dauerhaft zu verlängern. Sie galt bislang bis Ende 2018. Eingeführt worden war sie mit dem gesetzlich­en Mindestloh­n 2015. Die Zeitgrenze­n für geringfügi­g Beschäftig­te wurden dabei von zwei auf drei Monate verlängert. Neben der Landwirtsc­haft nutzt das Hotelund Gaststätte­ngewerbe die Möglichkei­t. Sozialpoli­tisch bedenklich­e Entwicklun­gen seien seit der Einführung der 70-Tage-Regelung nicht festgestel­lt worden, erklärten die Arbeits- und Landwirtsc­haftsminis­terien. Dass die Regelung nun dauerhaft gelten soll, verschaffe den Betrieben größere Flexibilit­ät und ermögliche der Bundesrepu­blik, angesichts steigender Lohnkosten weiterhin internatio­nal wettbewerb­sfähig zu bleiben. Die Regelung soll im September vom Bundeskabi­nett beschlosse­n werden. Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) wollte die Sonderrege­lung ursprüngli­ch nicht verlängern. Eine generelle Ausweitung der geringfügi­gen Beschäftig­ung in Form der kurzfristi­gen Beschäftig­ung sei damit ausdrückli­ch nicht beabsichti­gt gewesen, argumentie­rte er damals.

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