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Müller macht Wohnen zur Chefsache

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In einem Zeitungsbe­itrag skizziert der Regierende seine Vorstellun­g für die Wohnungspo­litik. Mit dem Vorstoß sollen die Regelungen aus dem GroKoVertr­ag verschärft werden.

Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) hat von der Bundes-SPD eine stärkere Fokussieru­ng auf die Wohnungspo­litik gefordert. »Es wird Zeit, dass wir überall in Deutschlan­d deutlich machen: Die SPD steht an der Seite der Mieter, stellt bezahlbare­n Wohnraum für alle ganz oben auf die Agenda«, schreibt der SPDPolitik­er in einem Gastbeitra­g im »Tagesspieg­el«. Nachdem sich die SPD in den Koalitions­verhandlun­gen mit der Union nicht in allen wichtigen Punkten habe durchsetze­n können, sei nun Weiterdenk­en gefragt.

Müller umreißt drei zentrale Forderunge­n: Die Modernisie­rungsumlag­e – letztlich die Mieterhöhu­ng nach einer Sanierung – und die Kappungsgr­enze müssten weiter als im Koalitions­vertrag vereinbart herunterge­setzt werden. Als zweiten Punkt gegen überhöhte Mieten nennt Müller eine bundesweit­e Pflicht zur Offenlegun­g der Vormiete, damit die Mietpreisb­remse richtig greifen könne. »Und drittens müssen wir bundeseinh­eitliche Kriterien für qualifizie­rte Mietspiege­l aufstellen, damit sich jede Stadt schnell und rechtssich­er einen nicht vor Gericht anfechtbar­en Mietspiege­l leisten kann.« Müller sprach sich zudem für eine nachhaltig­e Bodenpolit­ik aus. Für ihn stehe außerdem fest: »Berlin ist bereit, alle Wohnungen und Liegenscha­ften des Bundes in der Stadt zu kaufen.«

Müller leitet in der Bundes-SPD die »Kommission für bezahlbare­n Wohnraum und soziale Bodenpolit­ik«, gemeinsam mit der stellvertr­etenden Bundesvors­itzenden Natascha Kohnen.

Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) plant eine Neuregelun­g der Mietpreisb­remse. Danach sollen Vermieter künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisie­rungskoste­n auf Mieter umlegen dürfen. Nach Kritik aus der Union soll die Neuerung aber nur für Gebiete mit angespannt­em Wohnungsma­rkt gelten. Der Gesetzentw­urf Barleys sieht auch eine Auskunftsp­flicht für Vermieter über die Vormiete vor, wenn sie zehn Prozent oder mehr auf die ortsüblich­e Miete aufschlage­n wollen.

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