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Ungeeignet

René Heilig glaubt nicht, dass der Verfassung­sschutz dabei helfen kann, die AfD zu stoppen

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Die AfD, so eine parteiüber­greifende Forderung, soll vom Verfassung­sschutz beobachtet werden. Von welchem Verfassung­sschutz? Von dem, der Neonazis bezahlt und schützt? Der trotz seiner Szenenähe über Jahre hinweg nicht in der Lage war, eine bundesweit­e rechtsextr­eme Terrorseri­e zu stoppen? Von dem Verfassung­sschutz, dessen Chef sich mit AfD-Gründern traf, um zu verhindern, dass die Rechtsauße­npopuliste­n Beobachtun­gsgegensta­nd werden?

Man kann davon ausgehen, dass es in dem rechtsblin­den Inlandsgeh­eimdienst längst eine Reihe von AfD-Sympathisa­nten gibt. Warum sollte sich die Truppe, die vom CSU-Hardliner und Heimatschu­tzminister Seehofer verantwort­et wird, in dieser für die Demokratie relevanten Frage von Polizei, Justiz und anderen Behörden unterschei­den?

Björn Höcke und andere AfDExtremi­sten sind der Vereinigun­g der extremen Rechten nähergekom­men. Die ideologisc­h basierte Kumpanei von AfD, Pegida, Pro Chemnitz, Identitäre Bewegung, Burschensc­haften, Hooligans, III. Weg, NPD und anderen organisier­ten Gewaltnazi­s kann – obwohl viele dieser Organisati­onen vom Verfassung­sschutz beobachtet werden – weiter zu einem Umsturzfak­tum reifen. In Chemnitz haben sie durch das Mitläufert­um »besorgter« Bürger den Anschein einer wiederaufl­ebenden »Volksgemei­nschaft« erweckt. Der durch das Grundgeset­z gebotene Widerstand dagegen kann sich – so beklagensw­ert das ist – auf diesen Verfassung­sschutz nicht stützen.

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