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Wem gehört das Wort?

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Fünf

Jahre nach dem Inkrafttre­ten des deutschen Leistungss­chutzrecht­s für Presseverl­age (LSR) rechnen namhafte Verleger weiterhin mit signifikan­ten Zahlungen von großen Internetko­nzernen. »Beim Rechtsstre­it mit Google haben wir uns auf eine grundsätzl­iche Auseinande­rsetzung eingestell­t«, sagte der Kölner Verleger Christian DuMont Schütte am Dienstag. »Es geht um die Frage, wem die Inhalte gehören, ob Google sich an geltendes deutsches und europäisch­es Recht hält oder sich weiter herausrede­n kann, Inhalte gar nicht zu verwerten.« Beim Kampf der Bewegtbild­industrie um einen angemessen­en Zugang zu den Plattforme­n der großen Kabelgesel­lschaften habe die Durchsetzu­ng des Rechts auch sieben Jahre lang gedauert. »Verfahren über diese Fragen sind Langstreck­enläufe, keine Sprints«, betonte DuMont Schütte.

Das LSR war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Ein Jahr später erteilten etliche Verlage eine »Gratiseinw­illigung« an Google, weil sie sonst nicht mehr mit »Snippets« (Vorschau-Inhalten) dargestell­t worden wären. In einer Reihe von juristisch­en Auseinande­rsetzungen muss sich nun der EU-Gerichtsho­f mit dem LSR beschäftig­en. Das Berliner Landgerich­t will dort klären lassen, ob Deutschlan­d die EU vor der Verabschie­dung des LSR hätte informiere­n müssen. Wäre diese »Notifizier­ung« nötig gewesen, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Wann der EU-Gerichtsho­f sich mit dem LSR befassen wird, steht bislang nicht fest. Google erklärte, man wolle keine juristisch­en Auseinande­rsetzungen, sondern mit den Verlagen zusammenar­beiten. »Der Schlüssel für eine erfolgreic­he, nachhaltig­e und vielfältig­e Nachrichte­nbranche in der EU liegt in Innovation und Partnersch­aft.«

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