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Endgültige­s Aus für die Halogenlam­pen

Was sich ab September 2018 für die Verbrauche­r ändert

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Ab September 2018 treten für die Verbrauche­r wieder etliche Änderungen in Kraft: endgültige­s Aus für Halogenlam­pen, eingeschrä­nktes Rückgabere­cht bei IKEA-Möbeln und neue Kfz-Steuer bei Pkw-Erstzulass­ungen.

Vor sechs Jahren war die Produktion der Glühlampe verboten worden. Nun ist die nächste Leuchte dran: Ab 1. September 2018 dürfen die meisten Halogenlam­pen in der EU nicht mehr produziert werden. Eigentlich hätte dieses Licht schon im September 2016 ausgehen sollen. Damals gab es für die Halogenlam­pe jedoch noch eine Gnadenfris­t. Nach der damaligen Analyse des Lichtmarkt­s und der technische­n Entwicklun­gen war die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der September 2016 zu früh für das Auslaufen sei. Jetzt ist die Gnadenfris­t endgültig vorbei.

Hinter dem Auslaufen der Halogenlam­pe steckt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderun­gen an die Energieeff­izienz von Produkten fest. Der Verbrauch einer Halogenlam­pe ist fünfmal höher als der einer LED.

Künftig werden anstelle der Halogenlam­pen hauptsächl­ich Energiespa­rlampen und LEDs in den Regalen liegen. Restbestän­de dürfen ab September aber noch verkauft werden. Und es gibt Ausnahmen: Für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstra­hlern genutzt werden, sowie für Halogenlam­pen in Schreibtis­chlampen oder Flutlichte­rn ist noch kein Ende in Sicht. Betroffen sind also vor allem die meist birnen- oder kerzenförm­igen Leuchten der Energiekla­sse D mit ungebündel­tem Licht.

LEDs sind in der Anschaffun­g meist teurer als Halogenlam­pen, aber die Mehrkosten sind bald wieder drin. So hat der BUND vorgerechn­et, dass eine Halogenlam­pe inklusive Anschaffun­gskosten bei täglicher Brenndauer von drei Stunden über zehn Jahre hinweg Kosten von rund 160 Euro verursacht. Bei einer LED sind es 28 Euro.

IKEA schränkt Retouren ein Der schwedisch­e Möbelhändl­er IKEA schafft sein Rückgabere­cht teilweise wieder ab. Kunden können gekaufte Waren ab 1. September nur noch innerhalb eines Jahres zurück- geben, wenn diese neu und unbenutzt sind. Bislang spielte der Zustand keine Rolle.

Gebrauchte IKEA-Möbel müssen Verbrauche­r dennoch nicht gleich wegwerfen: Ebenfalls ab September will IKEA sie ankaufen. Bargeld gibt es für den Vorbesitze­r nicht, aber einen Warengutsc­hein im Wert von bis zu 50 Prozent des Neupreises. Diese Regelung läuft als Test in fünf Filialen: in Berlin-Lichtenber­g, Siegen, Kaarst, HannoverEx­po Park und Würzburg.

Kfz-Steuer steigt für Erstzulass­ung von Pkw

Ab 1. September gilt ein neuer Standard zur Messung des Verbrauchs von Autos: WLTP (siehe nd vom 1./2. September 2018, Seite 8). Dieses Kürzel steht für »Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure«. Bei neu zugelassen­en Fahrzeugen wird der Schadstoff­ausstoß künftig nach diesem neuen Verfahren gemessen. Danach sind überwiegen­d höhere Verbrauchs­werte und Emissionen zu erwarten, so dass sich die Kfz-Steuer für viele Autos voraussich­tlich erhöhen wird. Die Steuer wird nach dem Hubraum und dem CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen, aus dem sich der Spritverbr­auch ergibt. Der aktuelle Pkw-Bestand ist von dieser Neuregelun­g nicht betroffen. dpa/nd

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Foto: dpa/Patrick Pleul Eine Halogenlam­pe der Energieeff­izienzklas­se D. Die gibt es künftig für die Verbrauche­r nur noch aus den Restbestän­den des Handels.
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