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Anträge auf Medikament­e abgelehnt

Sterbehilf­e

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Das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BfArM) hat bislang sieben Anträge auf den Erwerb von Sterbehilf­e-Medikament­en abgelehnt. »Das BfArM bescheidet Anträge stets nach sorgfältig­er Einzelfall­prüfung unter Berücksich­tigung der individuel­len Umstände«, teilte die Behörde mit. Tatsächlic­h werden Anträge trotz eines anderslaut­enden Gerichtsen­tscheids grundsätzl­ich abgelehnt.

Das Bundesverw­altungsger­icht hatte das Arzneimitt­el-Institut im März 2017 verpflicht­et, Anträge auf Erwerb von Betäubungs­mitteln auch für Suizidzwec­ke zu prüfen. Dennoch wies das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium das BfArM im Juni 2018 an, solche Anträge pauschal abzulehnen, da es nicht Aufgabe des Staates sein könne, Selbsttötu­ngshandlun­gen aktiv zu unterstütz­en. Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium habe daher schon frühzeitig entschiede­n, das Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts zu umgehen. Kriterien für eine Freigabe tödlich wirkender Medikament­e zu entwickeln »würde die bisherige ethisch-politische Linie von Herrn Minister konterkari­eren«, so Amtsvorgän­ger Hermann Gröhe (CDU) in einem Vermerk bereits vier Tage nach dem Urteil. Die Ignoranz gegenüber dem Richterspr­uch hat damit zu tun, dass er einen für die Politik unbequemen Faktor in der Sterbehilf­edebatte sichtbar macht: die Selbstbest­immung am Lebensende als einklagbar­en Grundrecht­sanspruch. AFP/nd

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