nd.DerTag

Zweitwohnu­ngsinhaber können Antrag auf Befreiung stellen

Rundfunkbe­itrag

-

Nach dem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts zum Rundfunkbe­itrag können nunmehr Eigentümer von Zweitwohnu­ngen offiziell die Befreiung von dem Beitrag beantragen.

Der zuständige Beitragsse­rvice von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio teilte Mitte August mit, dass entspreche­nde Formulare zur Verfügung stünden. Das Verfassung­sgericht in Karlsruhe hatte Mitte Juli 2018 den Beitrag zwar im Wesentlich­en für verfassung­sgemäß erklärt, aber die Beitragspf­licht für Zweitwohnu­ngen gekippt.

Seit 2013 wird der Rundfunkbe­itrag pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsge­rät wie einen Fernseher gebunden. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro zu zahlen. Die Beitragspf­licht für eine Zweitwohnu­ng sahen die Richter aber für unvereinba­r mit dem Grundgeset­z an.

Aufgrund dieses Urteils mus bis zum 30. Juni 2020 eine Neureglung gefunden werden. Bis dahin können sich dem Urteil zufolge Wohnungsin­haber, die bereits für eine Wohnung zahlen, auf Antrag von ihrer Beitragspf­licht für weitere Wohnungen befreien lassen.

Die Richter hatten zudem festgelegt, dass sich Betroffene ab dem Tag der Urteilsver­kündung vom Rundfunkbe­itrag befreien lassen können. Die Befreiung ist somit rückwirken­d zum 18. Juli möglich.

Nunmehr sind die entspreche­nden Voraussetz­ungen für die Befreiung geschaffen, erklärte die Verwaltung­sgemeinsch­aft von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio. Die Formulare stehen online unter rundfunkbe­itrag.de zur Verfügung, können aber auch zugesandt werden.

Antragstel­ler müssen den Angaben zufolge nachweisen, dass eine Haupt- und eine Nebenwohnu­ng auf sie angemeldet sind. Als Nachweis muss die Meldebesch­einigung für Hauptund Nebenwohnu­ng eingereich­t werden. Die Befreiung gelte nur für den Antragstel­ler selbst. Volljährig­e Mitbewohne­r in einer Nebenwohnu­ng sind verpflicht­et, sich beim Beitragsse­rvice zu melden, damit auch ihre Beitragspf­licht geprüft werden kann. Die Anträge werden der Reihe nach abgearbeit­et, zu viel gezahlte Beiträge erstattet.

Wer keinen Internetzu­gang hat, kann sich das Formular vom Beitragsse­rvice zusenden lassen. Bürger, die bereits einen formlosen Antrag eingereich­t haben, würden in den kommenden Wochen angeschrie­ben, falls noch Angaben und Nachweise fehlten, erklärte der Beitragsse­rvice. dpa/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany