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Opposition­elle raufen sich zusammen

FDP, LINKE und Grüne stellen ihre Klage gegen das Polizeiauf­gabengeset­z der CSU-Landesregi­erung vor

- Von Aert van Riel

Eine ungewöhnli­che Allianz macht sich Sorgen um den Rechtsstaa­t. Abgeordnet­e von FDP, LINKEN und Grünen gehen in Karlsruhe gemeinsam gegen die Verschärfu­ngen des Polizeiges­etzes in Bayern vor. Es war ein seltenes Bild, das sich am Montagmorg­en den Besuchern der Berliner Bundespres­sekonferen­z bot. Auf dem Podium saßen drei führende Opposition­spolitiker, deren Parteien nur wenige Gemeinsamk­eiten haben. Bei der Bewertung des bayerische­n Polizeiauf­gebengeset­zes gibt es aber große Schnittmen­gen zwischen dem FDP-Fraktionsv­orsitzende­n Christian Lindner und seinen Amtskolleg­en Dietmar Bartsch (LINKE) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne).

Sie stellten nun ihre gemeinsame Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverf­assungsger­icht vor. Lindner sprach von einem »Angriff auf die Freiheit«. Göring-Eckardt ergänzte, dass das Regelwerk die Bürgerrech­te in Frage stelle. Sie beklagte, dass Menschen durch dieses Gesetz unter Generalver­dacht gestellt würden. Deswegen sei es zu dieser ungewöhnli­chen »Allianz für den Rechtsstaa­t« gekommen. Sie fühle sich durch das bayerische Gesetz an ihr Leben in der DDR erinnert, sagte Göring-Eckardt.

Auch Dietmar Bartsch stammt aus dem ostdeutsch­en Staat. Er kritisiert­e die bayerische Staatsregi­erung, weil sie eine umfassende Kontrollko­mpetenz schaffe, »wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat«. Außerdem werde durch das Gesetz die Trennung zwischen Polizei und Geheimdien­sten verwischt.

Die drei klagenden Fraktionen vereinen gemeinsam mehr als ein Viertel der Sitze im Bundestag auf sich. Damit sind sie klageberec­htigt. Mit der sogenannte­n Normenkont­rollklage werden die Karlsruher Richter nun von den Parlamenta­riern dazu aufgeforde­rt, die Verfassung­s- mäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen. Das im Mai von der CSU-Mehrheit im bayerische­n Landtag beschlosse­ne Gesetz steht seit Monaten in der Kritik. Vor dem Bundesverf­assungsger­icht sowie dem bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of wurden bereits weitere Klagen eingereich­t. Zudem beteiligte­n sich Zehntausen­de an Demonstrat­ionen gegen die Neuregelun­gen.

Lindner erklärte, dass das Bundesverf­assungsger­icht den Sicherheit­sbehörden zwar erweiterte Befugnisse für die Terrorismu­sbe- kämpfung zugestande­n habe. Die CSU-Regierung in Bayern habe diese nun allerdings auf die »Alltagskri­minalität« ausgeweite­t. Lindner verwies unter anderem auf den sogenannte­n Präventivg­ewahrsam, der laut dem bayerische­n Gesetz »bei drohender Gefahr« für drei Monate verhängt und immer wieder verlängert werden kann.

Die bayerische Regierung hatte die Befugnisse der Landespoli­zei mit der Gesetzesän­derung zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erweitert. Anders als bisher darf die Polizei nicht mehr erst einschreit­en, wenn Ermittler konkrete Indizien für eine geplante Straftat haben. Stattdesse­n genügt jetzt ganz allgemein eine »drohende Gefahr«.

Auch im bayerische­n Landtag war in den vergangene­n Monaten heftig über das Polizeiauf­gabengeset­z gestritten worden. Die in dem Bundesland opposition­ellen Grünen, Sozialdemo­kraten und Freien Demokraten hatten in Bayern Verfassung­sklage eingereich­t. Allerdings wird sich wohl erst nach der Landtagswa­hl am 14. Oktober zeigen, wie ernst gemeint der Widerstand der Opposition­spolitiker tatsächlic­h ist. Denn die CSU wird dann voraussich­tlich auf einen Koalitions­partner angewiesen sein, um weiter regieren zu können. Und keine der Opposition­sparteien hat bislang ein Zusammenge­hen mit den Konservati­ven glaubhaft ausgeschlo­ssen.

Der bayerische Landtagssp­itzenkandi­dat der FDP, Martin Hagen, machte lediglich eine Nachbesser­ung des Gesetzes zur Bedingung für eine mögliche gemeinsame Regierung mit der CSU.

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Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka Katrin Göring-Eckardt, Christian Lindner und Dietmar Bartsch beim gemeinsame­n Auftritt in der Bundespres­sekonferen­z

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