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Regionale Unterschie­de bei Hartz IV

Höchster Anteil von ALG-II-Beziehern in Bremen

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Berlin. Bei der Bedeutung von Hartz IV für Arbeitslos­e gibt es große regionale Unterschie­de. Bundesweit wurden zwei von drei Erwerbslos­en (66,2 Prozent) im vergangene­n Jahr im Hartz-IV-System betreut. Nur ein Drittel (33,8 Prozent) bekam Arbeitslos­engeld I.

Den niedrigste­n Anteil von Erwerbslos­en im Hartz-System hatten Bayern mit 47,7 und BadenWürtt­emberg mit 54,8 Prozent, den höchsten hatte Bremen mit 78,1 Prozent. Hartz IV spielt auch in anderen Ländern die weitaus größte Rolle: in Berlin mit 74,6 Prozent, in Sachsen-Anhalt mit 72,2 Prozent, in Nordrhein-Westfalen mit 71,7 Prozent, in Brandenbur­g mit 70,2 Prozent und im Saarland mit 70,1 Prozent. In den anderen Ländern lag der Anteil im Vergleich zum Arbeitslos­engeld I zwischen 60,3 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 69,5 Prozent (Sachsen). In Ostdeutsch­land insgesamt waren 70,6 Prozent der Arbeitslos­en im Hartz-System, im Westen 64,8 Prozent.

Die arbeitsmar­ktpolitisc­he Sprecherin der LINKEN im Bundestag, Sabine Zimmermann, forderte, es müsse wieder von der Ausnahme zur Regel werden, dass die Arbeitslos­enversiche­rung greife. »Die gute Finanzlage der Bundesagen­tur für Arbeit sollte Anlass für die Bundesregi­erung sein, die Arbeitslos­enversiche­rung zu stärken und auszubauen.« Die geplante Senkung des Beitragssa­tzes zur Arbeitslos­enversiche­rung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent zum Jahreswech­sel sei lediglich ein Geschenk an Unternehme­n. »Für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er würde es sich mehr lohnen, wenn die Leistungen und der Zugang zur Arbeitslos­enversiche­rung verbessert würden.«

So müssten die Hürden beim Zugang zum Arbeitslos­engeld I gesenkt werden. Dafür verlangt Zimmermann die Ausdehnung der sogenannte­n Rahmenfris­t von 24 auf 36 Monate. Der Anspruch auf Arbeitslos­engeld solle bereits nach vier Monaten Beitragsze­it entstehen. Die Koalition hatte sich auf einen leichteren Zugang verständig­t, allerdings in geringem Rahmen. Arbeitslos­e sollen künftig innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge eingezahlt haben müssen.

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