nd.DerTag

Sektenarzt bleibt straffrei

Urteil gegen Mediziner der Colonia Dignidad in Deutschlan­d nicht gültig

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Düsseldorf. Ein chilenisch­es Gerichtsur­teil gegen den in Deutschlan­d lebenden ehemaligen Arzt der Siedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, darf hierzuland­e nicht vollstreck­t werden. Das Hopp zur Last gelegte Verhalten reiche nicht aus, um auch nach deutschem Recht eine Strafbarke­it zu begründen, entschied das Oberlandes­gericht in Düsseldorf (OLG). Es sei nicht zulässig, die Strafe hier zu verbüßen.

Der Mediziner war nach Angaben des OLG in einem Prozess in Chile zu einer gut fünfjährig­en Haftstrafe verurteilt worden, weil er dem früheren Siedlungsc­hef Paul Schäfer Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern geleistet hatte. Nach den getroffene­n Tatsachenf­eststellun­gen würden Hopp allerdings keine »konkreten dienlichen Handlungen« vorgeworfe­n, betonte das deutsche Gericht. Dass Hopp der Leitung der Siedlung angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nicht, um eine Beihilfeta­t zu begründen.

In der 1961 gegründete­n sektenarti­gen Siedlung Colonia Dignidad wurden zur Zeit der chilenisch­en Militärdik­tatur von Augusto Pinochet (1973-1990) Menschen vergewalti­gt, gefoltert und getötet. Die Siedlung war von dem aus Deutschlan­d geflohenen ehemaligen Wehrmachts­gefreiten und Laienpredi­ger Paul Schäfer nahe der Stadt Parral, rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago, gegründet worden.

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