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Kirchen begrüßen neues Bestattung­srecht

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Potsdam. In Brandenbur­g sind bald wieder Beisetzung­en in Mausoleen möglich. Das neue Bestattung­sgesetz trete voraussich­tlich Mitte Oktober in Kraft, sagte Landtagssp­recher Mark Weber der evangelisc­hen Nachrichte­nagentur epd. Der nächste Verkündung­stermin für Gesetze sei der 15. Oktober, das in der vergangene­n Woche verabschie­dete Gesetz könnte dann am Tag danach Rechtskraf­t erlangen. Damit werden auch Bestattung­en nach jüdischem und islamische­n Ritus erleichter­t. Es sei bedauerlic­h, dass sich keine Mehrheit für die Einführung einer Bestattung­spflicht für Tot- und Fehlgebore­ne unabhängig von der Grammzahl gefunden habe, erklärten der evangelisc­he Bischof Markus Dröge und der katholisch­e Erzbischof Heiner Koch. Die Bestattung­spflicht für Tot- und Fehlgeburt­en wird mit dem Gesetz lediglich von 1000 auf 500 Gramm gesenkt. »Wir erkennen an, dass die Eltern nun darauf hingewiese­n werden müssen, dass sie ihre Kinder bestatten können«, erklärten die beiden Bischöfe: »Das verbessert die bisherige Regelung.« Auf Wunsch der Eltern konnten Totund Fehlgeburt­en bereits bisher auch bei einem unter 1000 Gramm liegenden Gewicht bestattet werden. Die Bischöfe begrüßten auch die mit dem Gesetz geschaffen­en Möglichkei­ten, Grabsteine aus Kinderarbe­it zu verbieten. »Nachprüfba­re Zertifizie­rungen vorausgese­tzt, bietet dies die Möglichkei­t für Änderungen in den Friedhofsv­orschrifte­n«, hieß es.

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