Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2020
Seit der vergangenen Woche kann das neue Baukindergeld per Online bei der KfW-Bank beantragt werden. Beim Startschuss brach die Internetseite www.kfw.de/baukindergeld allerdings zusammen, denn innerhalb von einer Stunde waren mehr als 1000 Förderanträge eingegangen.
Worum geht es beim Baukindergeld? Familien und Alleinerziehende können ein Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum (Eigentumswohnung oder eigenes Haus) und zur Altersvorsorge beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.
Als Obergrenze wurde ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen für ein Ehepaar oder für Alleinerziehende von 75 000 Euro pro Jahr festgelegt, zusätzlich 15 000 Euro pro Kind. Das macht 90 000 Euro bei einem Kind, 105 000 Euro bei zwei Kindern oder 120 000 Euro bei drei Kindern.
Die Förderung richtet sich hauptsächlich nach folgenden Kriterien:
1. Unterstützt werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem, im selben Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
2. Gefördert wird die erstmalige Neuschaffung oder der Ersterwerb von Wohneigentum.
3. Die Zuschusshöhe beträgt 1200 Euro je Kind und pro Jahr. Die Förderung erfolgt über zehn Jahre, bei einem Kind also insgesamt 12 000 Euro.
Einen Antrag können alle Bürger mit mindestens einem Kind stellen, die im Januar 2018 einen notariell bestätigten Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Somit gibt es das Baukindergeld also auch rückwir- kend. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2020.
Diese zeitliche Befristung ist letztendlich ein Kompromiss. Der Bundesfinanzminister hatte aus Kostengründen zunächst eine Deckelung auf 120 Quadratmeter Wohnfläche geplant. Das hätte bedeutet, dass eine vierköpfige Familie nur dann den Bau- oder Kaufzuschuss von 12 000 Euro pro Kind bekommen hätte, wenn die Immobilie oder das Haus nicht mehr Quadratmeter hat. Da bereits einige Familien in Erwartung der Zulage Kaufverträge für größere Wohnungen unterschrieben hatten, kam es zu Protesten und schließlich zum Befristungskompromiss.
Von Anfang an war dieses Geschenk für kommende Häuslebauer politisch umstritten. Kritiker wiesen auf Mitnahmeeffekte durch Leute hin, die ohnehin bauen würden. Andere kritisierten die soziale Unwucht, weil untere soziale Gruppen faktisch ausgespart würden. Statt teure Subventio- nen sollte der Staat besser einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer schaffen. Ökonomen erwarten ohnehin, dass die hohen Kaufnebenkosten und steigenden Immobilienpreise den Großteil des Baukindergeldes auffressen werden. Letztlich subventioniere der Staat mit dem Baukindergeld nur die Bauindustrie.
Unser Tipp: Familien sollten das Baukindergeld für die Tilgung ihrer Baufinanzierung einsetzen. Dann haben sie zum Ende der Förderlaufzeit die Schuldenlast reduziert und die fällige Anschlussfinanzierung (und damit das gesamte Eigenheimprojekt) wird unterm Strich günstiger, weil in zehn Jahren die Zinssätze deutlich höher sein dürften als heute.
Detaillierte Informationen zum Baukindergeld enthält ein Merkblatt der KfW auf der Internetseite der Bank unter www.kfw.de/424. Anträge können ausschließlich online unter www.kfw.de/info-zuschussportal gestellt werden.