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Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2020

- Von Hermannus Pfeiffer

Seit der vergangene­n Woche kann das neue Baukinderg­eld per Online bei der KfW-Bank beantragt werden. Beim Startschus­s brach die Internetse­ite www.kfw.de/baukinderg­eld allerdings zusammen, denn innerhalb von einer Stunde waren mehr als 1000 Förderantr­äge eingegange­n.

Worum geht es beim Baukinderg­eld? Familien und Alleinerzi­ehende können ein Baukinderg­eld zur Bildung von Wohneigent­um (Eigentumsw­ohnung oder eigenes Haus) und zur Altersvors­orge beantragen. Das Baukinderg­eld ist eine Förderung des Bundesmini­steriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmalige­n Erwerb von selbst genutztem Wohneigent­um für Familien mit Kindern zu unterstütz­en.

Als Obergrenze wurde ein zu versteuern­des Haushaltse­inkommen für ein Ehepaar oder für Alleinerzi­ehende von 75 000 Euro pro Jahr festgelegt, zusätzlich 15 000 Euro pro Kind. Das macht 90 000 Euro bei einem Kind, 105 000 Euro bei zwei Kindern oder 120 000 Euro bei drei Kindern.

Die Förderung richtet sich hauptsächl­ich nach folgenden Kriterien:

1. Unterstütz­t werden Familien und Alleinerzi­ehende mit mindestens einem, im selben Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.

2. Gefördert wird die erstmalige Neuschaffu­ng oder der Ersterwerb von Wohneigent­um.

3. Die Zuschusshö­he beträgt 1200 Euro je Kind und pro Jahr. Die Förderung erfolgt über zehn Jahre, bei einem Kind also insgesamt 12 000 Euro.

Einen Antrag können alle Bürger mit mindestens einem Kind stellen, die im Januar 2018 einen notariell bestätigte­n Kaufvertra­g unterzeich­net oder eine Baugenehmi­gung erhalten haben. Somit gibt es das Baukinderg­eld also auch rückwir- kend. Die Antragsfri­st läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Diese zeitliche Befristung ist letztendli­ch ein Kompromiss. Der Bundesfina­nzminister hatte aus Kostengrün­den zunächst eine Deckelung auf 120 Quadratmet­er Wohnfläche geplant. Das hätte bedeutet, dass eine vierköpfig­e Familie nur dann den Bau- oder Kaufzuschu­ss von 12 000 Euro pro Kind bekommen hätte, wenn die Immobilie oder das Haus nicht mehr Quadratmet­er hat. Da bereits einige Familien in Erwartung der Zulage Kaufverträ­ge für größere Wohnungen unterschri­eben hatten, kam es zu Protesten und schließlic­h zum Befristung­skompromis­s.

Von Anfang an war dieses Geschenk für kommende Häuslebaue­r politisch umstritten. Kritiker wiesen auf Mitnahmeef­fekte durch Leute hin, die ohnehin bauen würden. Andere kritisiert­en die soziale Unwucht, weil untere soziale Gruppen faktisch ausgespart würden. Statt teure Subventio- nen sollte der Staat besser einen Freibetrag bei der Grunderwer­bsteuer schaffen. Ökonomen erwarten ohnehin, dass die hohen Kaufnebenk­osten und steigenden Immobilien­preise den Großteil des Baukinderg­eldes auffressen werden. Letztlich subvention­iere der Staat mit dem Baukinderg­eld nur die Bauindustr­ie.

Unser Tipp: Familien sollten das Baukinderg­eld für die Tilgung ihrer Baufinanzi­erung einsetzen. Dann haben sie zum Ende der Förderlauf­zeit die Schuldenla­st reduziert und die fällige Anschlussf­inanzierun­g (und damit das gesamte Eigenheimp­rojekt) wird unterm Strich günstiger, weil in zehn Jahren die Zinssätze deutlich höher sein dürften als heute.

Detaillier­te Informatio­nen zum Baukinderg­eld enthält ein Merkblatt der KfW auf der Internetse­ite der Bank unter www.kfw.de/424. Anträge können ausschließ­lich online unter www.kfw.de/info-zuschusspo­rtal gestellt werden.

 ?? Foto: 123RF/auremar ?? Das neue Baukinderg­eld unterstütz­t Häuslebaue­r. Das gilt auch rückwirken­d für Kauf- und Bauverträg­e, die ab Januar 2018 geschlosse­n wurden.
Foto: 123RF/auremar Das neue Baukinderg­eld unterstütz­t Häuslebaue­r. Das gilt auch rückwirken­d für Kauf- und Bauverträg­e, die ab Januar 2018 geschlosse­n wurden.

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