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Was können Jobsuchend­e von der Steuer absetzen?

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Wer sich heute bewirbt, macht dies meist online. Ausgaben für Porto und Bewerbungs­mappen fallen da weg. Diese Kosten kann man eigentlich von der Steuer absetzen – auch bei Online-Bewerbunge­n? Auskunft gibt die Bundessteu­erkammer.

Nach einer Umfrage gehen etwa 42 Prozent online auf Jobsuche und wollen ihre Bewerbung auch online versenden. Doch gerade in traditione­lleren Branchen ist der Dreiklang aus Anschreibe­n, Lebenslauf und Zeugnissen gerne gesehen.

Was kann man sich bei der Steuer als Bewerbungs­kosten anrechnen lassen?

Zu diesem Posten gehören laut Bundessteu­erberaterk­ammer alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen Tätigkeit unmittelba­r zusammenhä­ngen. Das sind neben den Versandkos­ten also auch die Kosten für Bewerbungs­fotos oder für Bücher zur Gesprächsv­orbereitun­g. Auch die Anreise zu einem Bewerbungs­gespräch lässt sich anrechnen – wenn nicht die Firma diese trägt. Der Zuschuss der Bundesagen­tur für Arbeit zu den Bewerbungs­kosten muss ebenfalls abgezogen werden.

Wie belegt man den E-MailVersan­d von Bewerbunge­n? Grundsätzl­ich gilt: Die Belege für Bewerbungs­kosten muss der Steuerzahl­er aufbewahre­n, damit er sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen kann. Für versandte E-Mail Bewerbunge­n gibt es keine Portokoste­n und entspreche­nden Belege. Hier lassen sich allerdings pauschal 2,50 Euro absetzen. Aufbewahre­n muss man aber die E-Mails selbst sowie die Antworten.

Was kann steuerlich absetzen, wer weiterhin seine Bewerbung mit der Post verschickt?

Auch hier müssen Belege sowie die Anschreibe­n und Antworten der Unternehme­n aufbewahrt werden. Wer die Quittungen und Rechnungen verliert, kann ebenfalls pauschal einen Betrag angeben. 8,50 Eure sind hier möglich. nd

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Foto: dpa/Britta Pedersen Jobsuche per online – auch hier lassen sich einige Kosten von der Steuer absetzen.

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