Der Labrador muss weg
Ein Streit vor dem Amtsgericht München endete mit dem Spruch: Der Mieter muss seinen Hund loswerden.
Ein Mieter darf seinen Labrador nicht länger in seiner Wohnung halten, weil sich Mitbewohner von dem Tier gestört fühlen. Das hat das Münchner Amtsgericht am 23. August 2018 (Az. 418 C 9909/18) entschieden. Andernfalls drohen dem Hundebesitzer bis zu 250 000 Euro Strafe.
Der Vermieter hatte sich beschwert, es seien Hundehaare in der Gemeinschaftswaschmaschine und im Treppenhaus gefunden worden. Der Hundebesitzer war nach Angaben des Gerichts zunächst vom Vermieter schriftlich aufgefordert worden, das Tier zu entfernen.
Dem kam der 38-Jährige aber nicht nach – der Streit landete vor Gericht. Der Hundebesitzer entgegnet, das Tier sei weder störend noch laut. Dies hätten andere Anwohner dem Gericht schriftlich bestätigt. Er will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Der Besitzer des Labradors hatte keine Zustimmung zur Haltung des Hundes eingeholt, obwohl dies im Mietvertrag verlangt wird, wie das Gericht in der Begründung des Urteils mitteilte. Der Vermieter habe das Recht, seine Zustimmung zu verweigern, wenn von dem Tier Störungen oder Schäden am Haus ausgehen. Eine Verschmutzung des Treppenhauses sei in der Verhandlung bewiesen worden.
Der Hundehalter lebt seit 2009 in der Wohnung. Er hält dagegen, andere Hunde seien in der Wohnanlage schon seit Jahrzehnten erlaubt, zudem enthalte der Mietvertrag kein generelles Hundeverbot. Außerdem betonte er in einer Mitteilung, dass er sich das Tier als Therapiehund wegen seiner Epilepsieerkrankung angeschafft habe. Eine Widerklage wies das Amtsgericht jedoch ab. dpa/nd