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Der Labrador muss weg

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Ein Streit vor dem Amtsgerich­t München endete mit dem Spruch: Der Mieter muss seinen Hund loswerden.

Ein Mieter darf seinen Labrador nicht länger in seiner Wohnung halten, weil sich Mitbewohne­r von dem Tier gestört fühlen. Das hat das Münchner Amtsgerich­t am 23. August 2018 (Az. 418 C 9909/18) entschiede­n. Andernfall­s drohen dem Hundebesit­zer bis zu 250 000 Euro Strafe.

Der Vermieter hatte sich beschwert, es seien Hundehaare in der Gemeinscha­ftswaschma­schine und im Treppenhau­s gefunden worden. Der Hundebesit­zer war nach Angaben des Gerichts zunächst vom Vermieter schriftlic­h aufgeforde­rt worden, das Tier zu entfernen.

Dem kam der 38-Jährige aber nicht nach – der Streit landete vor Gericht. Der Hundebesit­zer entgegnet, das Tier sei weder störend noch laut. Dies hätten andere Anwohner dem Gericht schriftlic­h bestätigt. Er will gegen das Urteil Rechtsmitt­el einlegen.

Der Besitzer des Labradors hatte keine Zustimmung zur Haltung des Hundes eingeholt, obwohl dies im Mietvertra­g verlangt wird, wie das Gericht in der Begründung des Urteils mitteilte. Der Vermieter habe das Recht, seine Zustimmung zu verweigern, wenn von dem Tier Störungen oder Schäden am Haus ausgehen. Eine Verschmutz­ung des Treppenhau­ses sei in der Verhandlun­g bewiesen worden.

Der Hundehalte­r lebt seit 2009 in der Wohnung. Er hält dagegen, andere Hunde seien in der Wohnanlage schon seit Jahrzehnte­n erlaubt, zudem enthalte der Mietvertra­g kein generelles Hundeverbo­t. Außerdem betonte er in einer Mitteilung, dass er sich das Tier als Therapiehu­nd wegen seiner Epilepsiee­rkrankung angeschaff­t habe. Eine Widerklage wies das Amtsgerich­t jedoch ab. dpa/nd

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