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Gähnende Leere im Heizöltank

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Auch im Sommer müssen Vermieter die Versorgung mit Warmwasser sicherstel­len.

Der Heizöltank im Mietshaus war leer. Mehrmals forderte eine Mieterin den Vermieter auf, für Nachschub zu sorgen. Doch der ließ sich Zeit: Hat keine Eile, dachte er, es ist ja Sommer.

Das sah die Mieterin anders: Denn mangels Heizöl fiel nicht nur die Heizung aus, sie hatte auch kein warmes Wasser mehr. Da sie gerne mal wieder duschen wollte, beantragte die Frau beim Amtsgerich­t eine einstwei- lige Verfügung gegen den Vermieter.

Daraufhin lieferte der Hauseigent­ümer endlich Heizöl. Nun ging es noch um die Verfahrens­kosten. Die müsse die Mieterin übernehmen, fand das Amtsgerich­t, denn ihr Eilantrag wäre abgelehnt worden. Begründung: Im Hochsommer stelle es keinen spürbaren Mangel dar, wenn es kein warmes Wasser gebe.

Gegen diese Entscheidu­ng legte die Mieterin Beschwerde ein und bekam vom Landgerich­t Fulda mit Urteil vom 5. Januar 2018 (Az. 5 T 200/17) Recht. Die Versorgung mit Heizung und Warmwasser gehöre zum vertragsge­mäßen Gebrauch einer Mietwohnun­g. Dafür sei der Vermieter verantwort­lich. Den Ausfall von Heizung und Warmwasser durch Leerlaufen des Öltanks müsse er verhindern.

Im Hochsommer könnten Mieter vielleicht den Ausfall der Heizung eine Weile hinnehmen. Aber wegen einer Nachlässig­keit des Vermieters wochenlang auf ein Bad bzw. auf eine warme Dusche verzichten zu müssen, sei unzumutbar. Körperhygi­ene sei gerade im Sommer wichtig, weil man mehr schwitze.

Die Aussage des Amtsgerich­ts, die Frau hätte Wasser ja auch anders erhitzen können, sei abwegig. Solle sich die Mieterin etwa Duschwasse­r im Kochtopf warm machen? Da die Mieterin im Recht gewesen sei, müsse der Vermieter die Kosten des Eilverfahr­ens tragen. OnlineUrte­ile.de

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