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In der Ostukraine sind zwei Millionen Menschen von Landminen und explosiven Restbestän­den bedroht, darunter 220 000 Kinder.

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Säuberung unmöglich. Dabei passieren jeden Monat über eine Millionen Menschen die Grenze in beide Richtungen.

Der Einsatz von Landminen in militärisc­hen Konflikten ist internatio­nal hochbrisan­t. In der Ukraine ist er illegal. Sowohl die Russische Föderation als auch die Ukraine haben den internatio­nalen Vertrag zum Verbot von Antiperson­enminen aus dem Jahr 1997 ratifizier­t. Obwohl auf beiden Seiten die Opfer zunehmen, werden die massiven Verstöße gegen das Einsatzver­bot jedoch nur unzureiche­nd aufgearbei­tet.

Lange Zeit warf die ukrainisch­e Regierung den Rebellen vor, einseitig Gebrauch von Landminen zu machen. Allerdings bestätigte inzwischen der hohe Kommissar für Menschenre­chte der UNO, dass sowohl die Separatist­en als auch die ukrainisch­e Armee Landminen zur Grenzbefes­tigung und Gebietssic­herung verwenden. Dabei konnten beide Seiten auf die umfangreic­hen sowjetisch­en Restbestän­de zurückgrei­fen, die – trotz der völkerrech­tlich bindenden Verträge auf eine Nutzung zu verzichten – offensicht­lich nicht verschrott­et wurden. Nach der Ratifizier­ung des Vertrags durch das Parlament im Jahr 2005 hätte die Ukraine ihre Bestände bis zum Jahr 2010 zerstören müssen.

Im Zuge der Minsker Gespräche über den Friedenspr­ozess in der Ostukraine sind die Landminen bisher nur ein Randthema. Dabei verletzen beide Seiten offensicht­lich internatio­nale Vereinbaru­ngen. Außerdem würde eine Entminung der umkämpften Region das Leben der Bevölkerun­g spürbar erleichter­n. Es liegt an den internatio­nale Garantiemä­chten, darunter Deutschlan­d, den Einfluss auf die Konfliktpa­rteien geltend zu machen und dem Einsatz von Minen ein Ende zu bereiten.

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