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Sponsoring gegen Bauauftrag?

Aussage in Regensburg­er Korruption­sprozess bringt Ex-OB in Bedrängnis

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Regensburg. Im Parteispen­denund Korruption­sprozess gegen den suspendier­ten Regensburg­er Oberbürger­meister Joachim Wolbergs (SPD) könnte die Aussage des CSU-Stadtrats Christian Schlegl den OB weiter in Bedrängnis bringen. Schlegl schilderte am Donnerstag vor Gericht, wie er und weitere Aufsichtsr­atsmitglie­der des Fußballklu­bs Jahn Regensburg, darunter der frühere SPDFraktio­nsvorsitze­nde Norbert Hartl und auch Wolbergs, mehrfach bei dem ebenfalls angeklagte­n Bauunterne­hmer Volker Tretzel als Bittstelle­r aufgetrete­n seien. Das Gericht versucht in der Beweisaufn­ahme die Rolle Tretzels bei der Finanzieru­ng des Fußballklu­bs sowie einen möglichen Zusammenha­ng mit der Vergabe des Bauprojekt­es Nibelungen­kaserne an den Unternehme­r zu klären.

Tretzel, der ein langjährig­er Sponsor des Vereins ist, habe bei den Treffen immer wieder sinngemäß angedeutet, dass er auf Aufträge angewiesen sei und da-

Das Gericht prüft einen möglichen Zusammenha­ng zwischen der Finanzieru­ng des Fußballklu­bs und der Vergabe eines Bauprojekt­es.

bei auch die Nibelungen­kaserne ins Spiel gebracht, sagte Schlegl. Solche Sätze von Bauträgern gehörten zum politische­n Tagesgesch­äft, damit müsse man umgehen können. Aber: »Immer wenn der Jahn klamm war, sind wir angetanzt. Es ist furchtbar nervig, wenn Du das immer wieder hörst«, sagte Schlegl.

Der frühere CSU-Oberbürger­meisterkan­didat – er unterlag 2014 Joachim Wolbergs – sagte auch aus, dass der ihm auf der Anklageban­k gegenübers­itzende Hartl während der Ausschreib­ungsphase gesagt habe, Tretzel müsse den Auftrag für die Nibelungen­kaserne bekommen. Er selbst habe stets Wert darauf gelegt, dass bei der Auftragsve­rgabe alles sauber zugehe, betonte Schlegl. Er bezeichnet­e Hartl als »1000-prozentige­n Jahn-Fan«, der unbedingt gewollt habe, dass es mit dem Fußballklu­b weitergehe.

Schlegl gab an, angesichts der bevorstehe­nden Vergabe des Areals an Tretzel seine Jahn-Aufsichtsr­atstätigke­it im Herbst 2014 niedergele­gt zu haben. Er sei gegen »Mauschelei­en« und »Freunderlw­irtschaft« gewesen. Bei den Angeklagte­n und den Verteidige­rn sorgte die Aussage Schlegls für Unruhe und scharfe Nachfragen. Davon ließ sich der 46-Jährige jedoch nicht beirren.

Wolbergs muss sich wegen Vorteilsan­nahme und Verstoß gegen das Parteienge­setz verantwort­en. Mit dem ehemaligen Oberbürger­meister sind Tretzel und dessen früherer Mitarbeite­r Franz W. sowie Hartl angeklagt. Letzterer muss sich wegen Beihilfe zur Vorteilsan­nahme verantwort­en. Tretzel werden Vorteilsge­währung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteienge­setz vorgeworfe­n, Franz W. ebenfalls Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteienge­setz.

Im Mittelpunk­t des Prozesses steht eine möglicherw­eise verschleie­rte Großspende Tretzels an den SPD-Ortsverein Regensburg­Stadtsüden über rund 475 000 Euro im Kommunalwa­hlkampf 2014. Die Vorteilsge­währung beziehungs­weise -annahme bezieht sich auf Vergünstig­ungen für Wolbergs und Hartl bei Immobilien­geschäften. Ein Urteil in dem Mammutproz­ess könnte im kommenden Frühjahr gesprochen werden.

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