Klage gegen Söders Personalpolitik
München. Die Personalpolitik von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist nun auch ein Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die Freien Wähler reichten am Freitag Klage gegen die gestiegene Zahl von sogenannten Beauftragten der Staatsregierung ein. Damit habe Söder gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen, sagte der Abgeordnete Michael Piazolo in München. »Gemäß der Landesverfassung ist die Zahl der Staatsminister und Staatssekretäre auf 17 begrenzt. Ihre Ernennung und Entlassung bedarf der Zustimmung des Landtags.« Die Gefahr sei, dass ein Beauftragter im Zweifel sein Mandat nicht mehr so frei und unabhängig ausüben könne, wie es die Verfassung fordert. Söder hatte bei der Ernennung seines Kabinetts auch zahlreiche Beauftragte berufen, etwa für Bürokratieabbau, für Patienten und Pflege, für Integration, für staatliche Beteiligungen, für Aussiedler und Vertriebene sowie für das Ehrenamt. Später kam mit Ludwig Spaenle noch ein eigener bayerischer Antisemitismusbeauftragter hinzu. Piazolo sagte: »Indem Söder durch die Hintertür acht Staatssekretäre light installiert hat, sehen wir die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten in Gefahr.« Die Beauftragten erhielten neben ihrer Abgeordnetendiät eine Entschädigung von 3000 Euro. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) warf den Freien Wählern »durchsichtiges Wahlkampfgetöse« vor.