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Klage gegen Söders Personalpo­litik

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München. Die Personalpo­litik von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) ist nun auch ein Fall für den Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of: Die Freien Wähler reichten am Freitag Klage gegen die gestiegene Zahl von sogenannte­n Beauftragt­en der Staatsregi­erung ein. Damit habe Söder gegen den Grundsatz der Gewaltente­ilung verstoßen, sagte der Abgeordnet­e Michael Piazolo in München. »Gemäß der Landesverf­assung ist die Zahl der Staatsmini­ster und Staatssekr­etäre auf 17 begrenzt. Ihre Ernennung und Entlassung bedarf der Zustimmung des Landtags.« Die Gefahr sei, dass ein Beauftragt­er im Zweifel sein Mandat nicht mehr so frei und unabhängig ausüben könne, wie es die Verfassung fordert. Söder hatte bei der Ernennung seines Kabinetts auch zahlreiche Beauftragt­e berufen, etwa für Bürokratie­abbau, für Patienten und Pflege, für Integratio­n, für staatliche Beteiligun­gen, für Aussiedler und Vertrieben­e sowie für das Ehrenamt. Später kam mit Ludwig Spaenle noch ein eigener bayerische­r Antisemiti­smusbeauft­ragter hinzu. Piazolo sagte: »Indem Söder durch die Hintertür acht Staatssekr­etäre light installier­t hat, sehen wir die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit der Abgeordnet­en in Gefahr.« Die Beauftragt­en erhielten neben ihrer Abgeordnet­endiät eine Entschädig­ung von 3000 Euro. Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) warf den Freien Wählern »durchsicht­iges Wahlkampfg­etöse« vor.

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