Ermittlungen gegen vier Abgeordnete
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen gegen drei Abgeordnete der Grünen und einen LINKEN aufgenommen, weil sie einen Marsch der AfD gestört haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen mehrere Abgeordnete der Grünen und einen Abgeordneten der Linkspartei. Das geht aus einem von Anfang Oktober datierten Schreiben hervor, das den betroffenen Parlamentariern in diesen Tagen zugegangen ist. Demnach haben die Strafverfolgungsbehörden einen »Prüfvorgang« eingeleitet. Der Vorwurf gegen die Abgeordneten lautet, dass gegen sie wegen des Verdachts der Störung von Versammlungen und Aufzügen sowie wegen Nötigung ermittelt wird. Die betreffenden Abgeordneten hatten am 17. Februar dieses Jahres gegen den sogenannten Frauenmarsch der AfD protestiert. Dieser war seinerzeit von bis zu 1500 Demonstranten blockiert worden. Weil die Abgeordneten an den Protesten teilnahmen, waren sie im Anschluss angezeigt worden.
»Sollte es im weiteren Verfahren die Notwendigkeit geben, dass meine Immunität aufgehoben werden muss, dann ist das so«, sagt der Abgeordnete Hakan Taş dem »neuen deutschland«. Er wolle nicht die Gerichte blockieren. Aus seiner Perspektive ist es allerdings merkwürdig, dass er bereits viele Anzeigen gegen AfDPolitiker gestellt habe und diese Verfahren unmittelbar danach eingestellt wurden, während in der Blockadeangelegenheit überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden, so Hakan Taş.
Neben dem Linksparteipolitiker sind auch mehrere Abgeordnete der Grünen betroffen: Georg Kössler, Katrin Schmidberger und Fatos Topaç. Alle Abgeordneten der Koalition erklärten am Mittwoch in einer gemeinsamen Stellungnahme: »Wir haben großes Vertrauen, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe aufklären wird.«
Laut Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft wurde der Anfangsverdacht wegen Nötigung bereits geprüft. Ermittlungsverfahren würden eingeleitet, wenn die Parlamente keine Einwände in der vorgeschriebenen Frist erheben würden. Ein Sprecher des Abgeordnetenhauses sagte, zu Immunitätsangelegenheiten gebe es keine Auskünfte.