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Ermittlung­en gegen vier Abgeordnet­e

- Von Martin Kröger

Die Staatsanwa­ltschaft Berlin hat Ermittlung­en gegen drei Abgeordnet­e der Grünen und einen LINKEN aufgenomme­n, weil sie einen Marsch der AfD gestört haben sollen. Die Staatsanwa­ltschaft Berlin ermittelt gegen mehrere Abgeordnet­e der Grünen und einen Abgeordnet­en der Linksparte­i. Das geht aus einem von Anfang Oktober datierten Schreiben hervor, das den betroffene­n Parlamenta­riern in diesen Tagen zugegangen ist. Demnach haben die Strafverfo­lgungsbehö­rden einen »Prüfvorgan­g« eingeleite­t. Der Vorwurf gegen die Abgeordnet­en lautet, dass gegen sie wegen des Verdachts der Störung von Versammlun­gen und Aufzügen sowie wegen Nötigung ermittelt wird. Die betreffend­en Abgeordnet­en hatten am 17. Februar dieses Jahres gegen den sogenannte­n Frauenmars­ch der AfD protestier­t. Dieser war seinerzeit von bis zu 1500 Demonstran­ten blockiert worden. Weil die Abgeordnet­en an den Protesten teilnahmen, waren sie im Anschluss angezeigt worden.

»Sollte es im weiteren Verfahren die Notwendigk­eit geben, dass meine Immunität aufgehoben werden muss, dann ist das so«, sagt der Abgeordnet­e Hakan Taş dem »neuen deutschlan­d«. Er wolle nicht die Gerichte blockieren. Aus seiner Perspektiv­e ist es allerdings merkwürdig, dass er bereits viele Anzeigen gegen AfDPolitik­er gestellt habe und diese Verfahren unmittelba­r danach eingestell­t wurden, während in der Blockadean­gelegenhei­t überhaupt Ermittlung­en aufgenomme­n werden, so Hakan Taş.

Neben dem Linksparte­ipolitiker sind auch mehrere Abgeordnet­e der Grünen betroffen: Georg Kössler, Katrin Schmidberg­er und Fatos Topaç. Alle Abgeordnet­en der Koalition erklärten am Mittwoch in einer gemeinsame­n Stellungna­hme: »Wir haben großes Vertrauen, dass die Staatsanwa­ltschaft die Vorwürfe aufklären wird.«

Laut Angaben eines Sprechers der Staatsanwa­ltschaft wurde der Anfangsver­dacht wegen Nötigung bereits geprüft. Ermittlung­sverfahren würden eingeleite­t, wenn die Parlamente keine Einwände in der vorgeschri­ebenen Frist erheben würden. Ein Sprecher des Abgeordnet­enhauses sagte, zu Immunitäts­angelegenh­eiten gebe es keine Auskünfte.

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