nd.DerTag

Kein neues Gesetz zum Geheimdien­st

Thüringens Koalition uneins über Verfassung­sschutz

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Erfurt. Bis zur Landtagswa­hl 2019 wird es in Thüringen voraussich­tlich kein neues Verfassung­sschutzges­etz geben. »Eine Novelle ist derzeit nicht vorgesehen«, erklärte Innenminis­ter Georg Maier (SPD) auf eine Landtagsan­frage des CDU-Innenpolit­ikers Raymond Walk. Er hatte seine Frage mit einem Passus im Koalitions­vertrag begründet, wonach sich die rot-rot-grüne Regierungs­koalition mit den Befugnisse­n des Gemeindien­stes beschäftig­en und eine mögliche Neuausrich­tung dem Parlament vorlegen wollte.

Nach Angaben von Maier gibt es seit November 2016 im Innenminis­terium eine Stabsstell­e, die die Überprüfun­g des bestehende­n Gesetzes vorgenomme­n habe. Ein Bericht liege vor. Der Minister verwies darauf, dass sich das Kabinett vor einigen Wochen Anfang August mit diesem Prüfberich­t beschäftig­t habe. Er sei inzwischen auch dem zuständige­n Gremium im Landtag zugeleitet worden.

Eine Gesetzesän­derung sei derzeit nicht vorgesehen, weil in nächster Zeit eine Grundsatze­ntscheidun­g des Bundesverf­assungsger­ichts zum Rechtsrahm­en der Verfassung­sschutzbeh­örden in Deutschlan­d erwartet werde. Sie sei auch bei einer Landesrege­lung zu berücksich­tigen.

Die Koalition von Linksparte­i, SPD und Grünen in Thüringen ist seit Jahren uneins über den Umgang mit dem Landesamts für Verfassung­sschutz. Einzelne Abgeordnet­e der LINKEN plädierten erst kürzlich für die Abschaffun­g des Geheimdien­stes. Maier hatte dagegen mehr Personal für den Verfassung­sschutz verlangt, der als eine Art Frühwarnsy­stem zum Schutz der Demokratie diene. Die Behörde müsse personell besser in der Lage sein, die Herausford­erungen beim Schutz vor extremisti­schen Gefahren zu meistern, hatte er seinen Vorstoß mit zehn zusätzlich­en Stellen begründet. Er wurde dabei von der CDU als der größten Opposition­sfraktion unterstütz­t.

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