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Praxisratg­eber für Vereine zum Datenschut­z

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Schwerin. Viereinhal­b Monate nach Inkrafttre­ten der EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung bekommen Vereinsvor­stände in Mecklenbur­g-Vorpommern jetzt einen Praxisratg­eber an die Hand. In den 72-seitigen Leitfaden seien erste Erfahrunge­n im Umgang mit der Richtlinie eingefloss­en, sagte der Geschäftsf­ührer der Ehrenamtss­tiftung, Jan Holzer. Im Internet sei der Ratgeber bereits abrufbar, die gedruckte Version soll in wenigen Wochen vorliegen. Er enthält neben rechtliche­n und organisato­rischen Hinweisen auch Musterform­ulare, etwa für das jetzt nötige Informatio­nsblatt zum Datenschut­z oder für die Einwilligu­ngserkläru­ng von Vereinsmit­gliedern zur Veröffentl­ichung ihrer Daten im Internet.

Zur Erarbeitun­g der Handreichu­ng waren der Landesdate­nschutzbea­uftragte Heinz Müller und die Ehrenamtss­tiftung im Mai vom Landtag in Schwerin beauftragt worden. Die Verunsiche­rung ist bei vielen Vereinsvor­ständen nach wie vor groß, was die Umsetzung der Datenschut­zGrundvero­rdnung angeht. Die Ehrenamtss­tiftung organisier­t bereits seit einigen Monaten gefragte Seminare dazu. Allein im ersten Halbjahr waren es landesweit 14 Info-Veranstalt­ungen mit mehr als 700 Vereinsver­tretern. Weitere Seminare sind geplant, so am 24. Oktober in Ueckermünd­e und am 25. Oktober in Greifswald.

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