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Minister warnt vor übereilten Schritten

Thüringen: Maier will Debatte über Versammlun­gsgesetz

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Erfurt. Um weiter gegen Rechtsrock-Konzerte in Thüringen vorzugehen, will Thüringens Innenminis­ter Georg Maier (SPD) auch eine Debatte über ein Thüringer Versammlun­gsgesetz anstoßen. »Ich bin immer wieder bereit, darüber zu diskutiere­n. Aber ich warne davor, das Versammlun­gsrecht vorschnell zu ändern, denn sonst werden wir in Karlsruhe eine Niederlage erleben, die wehtut«, sagte Maier am Mittwoch in Erfurt. Bei möglichen Änderungen im Versammlun­gsrecht gehe es um »juristisch­e Spitzfindi­gkeiten«, sagte Maier. Es brauche aber auch eine gesellscha­ftliche Diskussion darüber, ob man dies überhaupt wolle.

Von einem ersten Versuch, das derzeit geltende Versammlun­gsrecht mit einem Thüringer Gesetz zu verschärfe­n, war die rot-rot-

Ein externes Gutachten hatte von einer Verschärfu­ng des Versammlun­gsrechtes abgeraten.

grüne Landesregi­erung im Februar abgerückt. Mit dem Gesetzentw­urf wollte das Innenminis­terium rechtsextr­eme Demonstrat­ionen an historisch sensiblen Tagen erschweren. Ein externes Gutachten hatte von einer Verschärfu­ng abgeraten, die rechtliche­n Bedenken wuchsen und das Vorhaben wurde schließlic­h abgebroche­n.

Maier sagte, im Kampf gegen Neonazi-Konzerte sei es womöglich sinnvoller, sich auf das Durchsetze­n von strengen Auflagen zu konzentrie­ren. Der Innenminis­ter hatte am Montag angekündig­t, zusammen mit den Landkreise­n das Einrichten einer zentralen Versammlun­gsbehörde für ganz Thüringen prüfen zu wollen. Die Chefin des Thüringisc­hen Landkreist­ages, Martina Schweinsbu­rg (CDU), zeigte sich am Mittwoch offen für diese Idee. »Es kommt auf die Inhalte an. Wenn es vernünftig­e Vorschläge sind, werden wir uns dem nicht verschließ­en«, sagte Schweinsbu­rg.

Nach den Vorstellun­gen Maiers müssten dann alle Versammlun­gen ab einer bestimmten Größe und Relevanz bei der zentralen Versammlun­gsbehörde angemeldet werden. Immer wieder werden in Thüringen rechtsextr­eme Konzerte als politische Versammlun­gen angemeldet, weil sie dann nur schwer zu verbieten sind. Für das Genehmigen solcher Versammlun­gen sind die Kreise verantwort­lich, sie können Auflagen erteilen. In der Vergangenh­eit scheiterte­n solche Auflagen aber oft. Mit einer zentralen Versammlun­gsbehörde hofft Maier, die Qualität der Auflagenbe­scheide zu heben und wirksamer gegen Neonazi-Konzerte vorgehen zu können.

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