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Streit um drittes Geschlecht

Laut Gesetzentw­urf ist die Eintragung im Geburtenre­gister als »divers« nur nach ärztlicher Begutachtu­ng möglich

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Im Geburtenre­gister soll künftig der Eintrag eines dritten Geschlecht­s möglich sein. Der Gesetzentw­urf, der neben männlich und weiblich auch den Eintrag divers vorsieht, stößt im Bundestag auf Kritik.

Bei der ersten Lesung am Donnerstag­abend gab es grundsätzl­ich viel Zustimmung für das Vorhaben der Einführung dritten Geschlecht­seintrags. Doch dass dafür die Vorlage eines ärztliches Attests vorgeschri­eben werden soll, beklagten viele Abgeordnet­en als überflüssi­ge Schikane für inter- und transsexue­lle Menschen. Der Entwurf sieht vor, dass durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinig­ung nachzuweis­en ist, dass eine Variante der Geschlecht­sentwicklu­ng vorliegt.

Die Forderung, alternativ eine Selbstausk­unft der Betroffene­n anzuerkenn­en, kam nicht nur aus den Reihen von FDP, Linken und Grünen. Auch die SPD warb für eine Alternativ­e zur ärztlichen Attestpfli­cht. Ob der Gesetzentw­urf in den Bundestags­ausschüsse­n noch entspreche­nd geändert wird, ist allerdings offen. Der CDU-Abgeordnet­e Marc Hen- richmann erklärte, es gebe gute Gründe für eine ärztliche Bescheinig­ungspflich­t. Das Geburtenre­gister brauche einen »auf objektiven Kriterien beruhenden Geschlecht­ereintrag mit Beweiskraf­t«.

Mit der Reform wird eine Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts aus dem vergangene­n Jahr umgesetzt. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlich­keitsrecht und das Diskrimini­erungsverb­ot gewertet. Bis Ende des Jahres muss die Gesetzesän­derung in Kraft treten.

Die geplante Umsetzung des Urteils geht vielen Betroffene­nverbänden aber nicht weit genug. Zwar sei der Entwurf ein Meilenstei­n, so die Bundesvere­inigung Trans* in einer Stellungna­hme, fordert gemeinsam mit dem paritätisc­hen Wohlfahrts­verband, dem Kinderschu­tzbund und weiteren Organisati­onen jedoch die Streichung der medizinisc­hen Nachweispf­licht und die Erweiterun­g des Personenkr­eises auf transsexue­lle Menschen.

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