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Fehler im Fall Lunapharm erst 2017

- Von Andreas Fritsche mit dpa

Dass eine griechisch­e Apotheke definitiv keine Großhandel­serlaubnis hatte, wurde dem Gesundheit­samt erst 2016/2017 klar, sagt die Landtagsab­geordnete Andrea Johlige (LINKE). Hätte der fragwürdig­e Import von Arzneimitt­eln durch die Lunapharm Deutschlan­d GmbH bereits viel früher gestoppt werden können? Die jüngsten Recherchen des ARD-Magazins »Kontraste« legen diese Schlussfol­gerung nahe. Denn schon am 21. Juni 2013 soll der zuständige Beamte des Landesgesu­ndheitsamt­es der Geschäftsf­ührerin von Lunapharm unmissvers­tändlich per E-Mail mitgeteilt haben, dass der Bezug von Medikament­en aus griechisch­en Apotheken illegal sei. Vorausgega­ngen war offenbar eine Bitte von Lunapharm, das Landesgesu­ndheitsamt solle doch in Griechenla­nd nachfragen, ob eine Apotheke auch ohne Großhandel­serlaubnis liefern dürfe.

Für Professor Wolf-Dieter Ludwig, der in der unabhängig­en Expertenko­mmission zur Aufklärung des Lunapharm-Skandals mitgearbei­tet hat, lässt die E-Mail das Handeln der Behörden laut ARD »noch absurder« erscheinen, denn das Landesgesu­ndheitsamt habe dieselben Anfragen nach Griechenla­nd 2016 und 2017 noch einmal gestellt. Das zeige, »dass wertvolle Zeit verstriche­n ist, um diesen illegalen Import frühzeitig zu unterbinde­n«, so Ludwig.

Dazu hat die Landtagsab­geordnete Andrea Johlige (LINKE) jedoch eine andere Sichtweise. Denn klare Hinweise auf kriminelle Machenscha­ften – Lunapharm soll gestohlene, durch unsachgemä­ße Lagerung möglicherw­eise unwirksame Krebsmedik­amente aus Griechenla­nd bezogen und an deutsche Apotheken weiterverk­auft haben – erhielt das Landesgesu­ndheitsamt demzufolge erst 2016/2017 und reagierte dann nicht angemessen darauf. Johlige hatte mehrfach Akteneinsi­cht. Sie erklärt, die Anfrage von Lunapharm im Jahr 2013 sei allgemein gehalten gewesen, und damals lagen nach Aktenlage keine Anhaltspun­kte dafür vor, dass illegal gehandelt wurde.

2016 und 2017 sei dann nicht die Frage gewesen, »ob Apotheken aus Griechenla­nd grundsätzl­ich Großhandel betreiben dürfen, sondern es stand die Frage, ob die 1984 erteilte Genehmigun­g für die Apotheke in Athen noch gültig ist«, in der zumindest in der englischen Übersetzun­g von einer Großhandel­serlaubnis die Rede war. Lunapharm habe behauptet, diese Erlaubnis sei noch nach altem Recht erteilt worden, und deshalb dürfe die Apotheke ausnahmswe­ise Großhandel betreiben. »Die Klärung hat eine Weile gedauert.« Erst im März 2017 habe sich herausgest­ellt, »dass genau dieser Satz nur in der englischen Übersetzun­g der Genehmigun­g enthalten ist, im Original aber fehlt«. Insofern könne man aus der E-Mail von 2013 nicht schlussfol­gern, dass 2016 schon alles hätte klar sein müssen, sagt Johlige. Die Medikament­enaufsicht im Landesgesu­ndheitsamt müsse ja für Rechtssich­erheit sorgen und deshalb sei es völlig korrekt gewesen, das sauber zu klären. »Die Fehler sind danach gemacht worden.«

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