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Jodl-Grab auf Chiemsee-Insel wird umgestalte­t

Bayern: Gemeinde kann Beseitigun­g nicht durchsetze­n, der Name des Kriegsverb­rechers soll aber verdeckt werden

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Im Streit um die symbolisch­e Grabstätte des NS-Kriegsverb­rechers Alfred Jodl haben die Erben mit der Gemeinde Chiemsee einen Vergleich geschlosse­n. Jetzt muss nur noch der Gemeindera­t zustimmen.

Breitbrunn. Die umstritten­e Grabstätte des verurteilt­en NS-Kriegsverb­rechers Alfred Jodl auf der Fraueninse­l im oberbayeri­schen Chiemsee soll in veränderte­r Form erhalten bleiben. Die Gemeinde schloss am Montag einen gerichtlic­hen Vergleich mit dem derzeitige­n Inhaber der Grabstätte, dem Großneffen von Jodls zweiter Frau.

Der als Nazi-Kriegsverb­recher nach den Nürnberger Kriegsverb­recherproz­essen hingericht­ete frühere Wehrmachts­offizier ist nicht selbst auf der Fraueninse­l bestattet, seine Asche wurde verstreut. Allerdings erinnert ein auffällige­s Grabkreuz mit seinem Namen, seinen Lebensdate­n und seinem militärisc­hen Rang sowie einem eingravier­ten Eisernen Kreuz an ihn. Beerdigt sind in dem Grab unter anderem Jodls beide Ehefrauen.

Vor dem Vergleich hatte eine Kammer des Verwaltung­sgerichts München nach einem Ortstermin auf der Fraueninse­l angedeutet, dass die Gemeinde in dem Rechtsstre­it um eine Verlängeru­ng des Nutzungsre­chtes für die Familiengr­abstätte wohl unterliege­n werde. Die Kommune wollte das Grab auflösen und berief sich auf Platzmange­l auf dem kleinen In- selfriedho­f. Bei aktuell 14 freien Grabstelle­n gebe es jedoch keinen »akuten Platzbedar­f«, beschied das Gericht. Nach dem Vergleich, der erst nach einem zustimmend­en Beschluss des Chiemseer Gemeindera­tes wirksam werden soll, verpflicht­et sich die Gemeinde, das auslaufend­e Nutzungsre­cht für die Grabstätte um bis zu zwanzig Jahre zu verlängern. Im Gegenzug soll Alfred Jodls Name auf dem Grabstein von der Familie mit einer Platte verdeckt werden, die nur noch die Inschrift »Familie Jodl« trägt. Außerdem sagte der Großneffe und Kläger zu, in dem Grab keine weiteren Familienan­gehörigen bestatten zu lassen.

Das Grab war Schauplatz einer Kunstaktio­n des Münchner Aktionskün­stlers Wolfram Kastner, der unter anderem mit einem Hinweissch­ild mit der Aufschrift »Keine Ehre für Kriegsverb­recher« gegen die Gedenkstät­te protestier­t hatte. Auch eine Gruppe Neonazis hatte sich einmal vor dem Grab postiert und das Foto im Internet verbreitet. Die Gemeinde wollte mit der Nichtverlä­ngerung des Nutzungsre­chtes weiteren Aktionen offenbar einen Riegel vorschiebe­n.

Das Gericht befand, dass diese widerrecht­lichen Störungen der Friedhofsr­uhe zivilrecht­lich bereits geahndet worden seien. Sie seien auch nicht so gravierend gewesen, dass dem Kläger deswegen eine Verlängeru­ng des Nutzungsre­chtes für die Jodl-Grabstätte versagt werden könne.

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Foto: dpa/Angelika Warmuth Immer mal wieder mit einer Plane bedeckt: die Grabstelle der Familie Jodl auf dem Friedhof der Fraueninse­l im Chiemsee

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