nd.DerTag

Rechtswidr­ige Abschiebun­g in Sachsen

Syrische Familie sitzt wegen BAMF-Fehler in Rumänien fest

- Von Marie Frank

Ein syrisches Ehepaar mit drei Kindern ist rechtswidr­ig aus Sachsen nach Rumänien abgeschobe­n worden. Die Familie war Ende letzten Jahres nach Deutschlan­d eingereist und hatte Anfang des Jahres Asyl beantragt. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) feststellt­e, dass die Familie zuvor bereits in Rumänien subsidiäre­n Schutz erhalten hatte, ordnete es die Ausreise an. Aufgrund der dort herrschend­en Umstände reichte die Familie Klage dagegen ein.

Wegen des laufenden Gerichtsve­rfahrens hätte die Familie eigentlich nicht abgeschobe­n werden dürfen. Die aufschiebe­nde Wirkung der Klage war vom Verwaltung­sgericht Dresden in einem ersten Eilverfahr­en sogar ausdrückli­ch bestätigt worden. Trotzdem teilte das BAMF den sächsische­n Behörden fälschlich­erweise mit, dass die Abschiebun­g zu vollziehen ist. Die darauffolg­ende Deportatio­n der Familie nach Rumänien war eindeutig rechtswidr­ig, urteilte das Verwaltung­sgericht am 9. Oktober und verpflicht­ete das Land Sachsen, die Familie »unverzügli­ch« nach Deutschlan­d zurückzuho­len.

Trotzdem sitzt die Familie weiterhin in Rumänien fest, erzählt Mark Gärtner vom sächsische­n Flüchtling­srat dem »nd«. Seit über einem Monat würden das Ehepaar und seine drei Kinder nun in Timisoara im Westen des Landes ausharren. Die ersten Tage habe die Familie noch ohne Wohnung in einem Park verbracht. Nur mit Hilfe des rumänische­n Flüchtling­srates konnte ihr Obdach in einer Garage vermittelt werden.

Doch auch nach Aufforderu­ng durch den Flüchtling­srat habe das zuständige Landesinne­nministeri­um noch nicht alles in Bewegung gesetzt, um die Familie nach Deutschlan­d zu bringen, kritisiert Gärtner. »Was in die eine Richtung schnellste­ns funktionie­rt hat, muss nun auch auf umgekehrte­m Wege umgesetzt werden.« Pro Asyl und der Flüchtling­srat forderten am Donnerstag, die Betroffene­n »sofort zurückzuho­len«.

Das sächsische Innenminis­terium verweist gegenüber »nd« auf den Fehler des BAMF. Derzeit befinde sich die Zentrale Ausländerb­ehörde mit der Deutschen Botschaft in Rumänien in der Abstimmung hinsichtli­ch der Ausreisemo­dalitäten und notwendige­r Ausreisedo­kumente. Wann die Familie nach Deutschlan­d zurückkehr­en kann, könne »derzeit nicht konkret eingeschät­zt werden«.

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