nd.DerTag

Vermögen aus Straftaten abgeschöpf­t

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Hauptstadt­gerichte lassen materielle Werte und Bargeld im Gesamtumfa­ng von 109 Millionen Euro einziehen, die aus Verbrechen, illegalen oder unklaren Quellen gewonnen wurden.

Berliner Gerichte gehen der organisier­ten Kriminalit­ät in der Hauptstadt ans Eingemacht­e: Sie haben angeordnet, Werte von rund 109 Millionen Euro aus illegalem oder unklarem Vermögen einzuziehe­n. Dazu gebe es seit einem Jahr mehr als 2800 rechtskräf­tige Entscheidu­ngen, erklärte Generalsta­atsanwälti­n Margarete Koppers am Mittwoch im Rechtsauss­chuss des Abgeordnet­enhauses. Wie viel Geld bereits tatsächlic­h eingezogen wurde, blieb dabei allerdings unklar.

Bei der Anwendung des im Frühjahr 2017 vorgestell­ten Gesetzes zur Vermögensa­bschöpfung könne Berlin ein erstes, positives Fazit ziehen. »Straftaten dürfen sich nicht lohnen«, stellte Generalsta­atsanwälti­n Koppers klar. Eingezogen werden sollen demnach Autos, Immobilien oder Bargeld. Ermittelt werde auch in mehreren Geldwäsche-Verfahren.

Die Reform trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Sie soll dem Staat mehr Möglichkei­ten geben, durch Verbrechen zusammenge­tragenes Vermögen zu beschlagna­hmen. Es kann nun bereits eingezogen werden, wenn die Herkunft des Geldes unklar ist – so auch dann, wenn die Straftat, aus der das Vermögen stammt, nicht nachgewies­en werden kann. Früher musste der Staat beweisen, dass Geld aus Verbrechen stammt.

Spektakulä­r war im Juli die vorläufige Beschlagna­hme von 77 Immobilien im Wert von mehr als neun Millionen Euro. Sie sollen einer arabischen Großfamili­e gehört haben. Es war eine der größten Aktionen gegen die organisier­te Kriminalit­ät.

Der LINKE-Abgeordnet­e Sebastian Schlüsselb­urg beklagte, dass es auf dem »überhitzte­n Immobilien­markt« der Hauptstadt einfach sei, Geld zu waschen. Um dies effektiver zu bekämpfen, sollten mehr Ermittler eingesetzt werden. Die personelle Verstärkun­g müsse im nächsten Landeshaus­halt festgeschr­ieben werden.

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