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Ungeliebte­s Liebesherz wird Arztsache

Bundesrat: Das Tattoo-Entfernen ist Nichtmediz­inern ab Ende 2020 verboten

- Von Hagen Jung

Nur noch Ärzte dürfen künftig Tattoos per Laser entfernen. Ende 2020 tritt diese Verordnung in Kraft, die der Bundesrat beschlosse­n hat. Durch die Regelung sehen Kosmetikst­udios ihre Existenz gefährdet. »Jenny forever«, umrandet von einem roten Herzchen, mit dieser Bekundung ewiger Liebe per Tattoo sitzt ein junger Mann im Warteraum eines Kosmetikst­udios. Jenny ist Geschichte, ist auf und davon – nun soll sie auch vom Oberarm ihres Exlovers verschwind­en. Neben ihm wartet eine nicht mehr ganz junge Frau. Ihr ist das vor vielen Jahren tätowierte »Arschgewei­h« mittlerwei­le peinlich geworden, es soll weggelaser­t werden. Noch dürfen auch Anbieter ohne Medizinstu­dium eine solche Behandlung vornehmen, wie sie in speziell ausgestatt­eten Studios erfolgt. Doch von Ende 2020 an sind ausschließ­lich Ärzte befugt, »Laser oder hochenerge­tische Lampen zu kosmetisch­en Zwecken« einzusetze­n, besagt ein Beschluss des Bundesrate­s.

Mit dieser jüngst ergangenen Entscheidu­ng bereitet die Länderkamm­er allerdings den Nichtmediz­inern, die Tattoo-Entfernung­en vornehmen, ernsthafte Existenzso­rgen. Dieses Problem vieler Selbststän­diger bedenkend, hatte Niedersach­sen einen Kompromiss­vorschlag in den Bundesrat eingebrach­t: Private Anbieter, Kosmetikst­udios etwa, sollten auch künftig Tätowierun­gen weglasern dürfen, sofern die dafür erforderli­che Fachkunde nachgewies­en wird. Doch die Mehrheit im Bundesrat lehnte diesen Vorschlag ab.

Nein sagte sie allerdings auch zum Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung, der eine noch strengere Regelung vorsah: Ausschließ­lich Fachärzte wie Dermatolog­en oder Spezialist­en für plastische Chirurgie sollten Tattoos entfernen dürfen. Der Bundesrats­beschluss aber berechtigt alle Ärzte mit entspreche­nden, nachzuweis­enden Fachkenntn­issen dazu. Gegebenenf­alls müssen die Mediziner eine Weiterbild­ung absolviere­n.

Damit sich alle Betroffene­n besser auf die Rechtslage einstellen können, so der Bundesrat, soll die neue Verordnung erst Ende 2020 in Kraft treten. Der Regierungs­entwurf hatte nur eine dreimonati­ge Übergangsf­rist vorgesehen.

Zustande gekommen war jener Entwurf mit Blick auf eine Forderung des Bundesamte­s für Strahlensc­hutz (BfS): Nur Fachärzten möge man das Entfernen von Tattoos und Permanent-Make-up gestatten. Habe doch eine Studie ergeben, so BfS-Präsidenti­n Inge Paulini, »dass die optische Bestrahlun­g der Haut unliebsame Folgen haben kann«. Zu möglichen dauerhafte­n Nebenwirku­ngen, so die Behörde, zählten insbesonde­re Narben oder Pigmentver­änderungen, also eine hellere oder dunklere Färbung der Haut. Auch sei im Rahmen der Studie von vorübergeh­enden Nebenbewir­kungen berichtet worden wie Hautrötung­en oder Krustenbil­dung.

Hautärzte dürften den Bundesrats­beschluss begrüßen, haben sie doch stets gewarnt: Ein Laser könne bei fehlerhaft­em Einsatz erhebliche Schäden an der Haut verursache­n. Nichtärztl­iche Entferner verweisen darauf, dass sie vieljährig­e Erfahrung im Lasereinsa­tz haben, die Haut ihrer Kunden gründlich in Augenschei­n nehmen und, wenn ein Risiko erkennbar sei, den Weg zum Hautarzt empfehlen. Es sei bedauerlic­h, heißt es aus den Reihen privater Anbieter, dass Niedersach­sens Kompromiss vom Bundesrat nicht angenommen wurde. Die Sozialmini­sterin des Landes, Carola Reimann (SPD), hatte diesen unter anderem mit dem Hinweis auf Fachärztem­angel begründet und zu bedenken gegeben: Mit der neuen Regelung werde den Ärzten eine Aufgabe zugewiesen, »die keine Gesundheit­sbehandlun­g ist«.

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Foto: imago/Lars Berg Tattooentf­ernung in einem Hamburger Studio

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