Kunde muss Werbeversand vorher zustimmen
Online-Händler dürfen ihre Kunden nicht mehr per E-Mail um eine Bewertung bitten. Jedenfalls nicht ohne den Kunden die Möglichkeit zu geben, dieser Form der Werbung zu widersprechen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 225/17), wie die Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet. Ein Mann hatte in einem Online-Marktplatz ein Ultraschallgerät zur Ungeziefervernichtung bei einem Unternehmen gekauft. Die Rechnung dafür erhielt er per E-Mail. In derselben Mail bat das Unternehmen den Kunden, eine Fünf-Sterne-Bewertung abzugeben, wenn er mit der Ware und dem Service zufrieden gewesen sei. Darin sah der Mann eine unerlaubte Zusendung von Werbung, die in sei- ne allgemeinen Persönlichkeitsrechte eingreife. Er klagte auf Unterlassung.
Nachdem er in zwei Instanzen gescheitert war, gab ihm der Bundesgerichtshof nunmehr Recht und entschied, dass der Online-Händler ihn nicht weiter per E-Mail um eine Bewertung bitten darf. »Die Bitte um eine Bewertung ist für den BGH Werbung und die darf ein Unternehmen nur verschicken, wenn es die Einwilligung des Kunden dafür hat«, so Rechtsanwalt Norbert B. Bernhardi.
Das Amts- und das Landgericht als Vorinstanzen hatten die besagte Mail auch als Eingriff in die Privatsphäre des Kunden eingestuft, aber in der Interessenabwägung die Belästigung als zu gering und die EMail damit als nicht rechtswidrig bewertet.
Das sah der BGH nun anders. Der Eingriff in die Privatsphäre, also in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, wiege schwerer als die Interessen des Internethändlers. Deshalb sei die Bitte um eine positive Bewertung in der Rechnung-E-Mail als unerlaubte Werbung zu betrachten. Der Händler müsse dafür vorher die Einwilligung des Kunden einholen beziehungsweise ihm die Möglichkeit geben, der Werbung zu widersprechen.
Gleichzeitig wollten die BGHRichter mit diesem Urteil auch verhindern, dass die massive Werbung um Bewertungen um sich greife. Erlaube man im Einzelfall ein solches Vorgehen, so der BGH, könnte das Mitbewerber motivieren, die einfache und schnelle Werbemethode ebenfalls anzuwenden. DAH/nd