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Wolfsfreie Zonen sind nicht zulässig

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Berlin. 28 Städte und Gemeinden wie Gransee, Lenzen und Stechlin haben sich, indem sie einen Musterantr­ag des brandenbur­gischen Bauernbund­es beschlosse­n, zu wolfsfreie­n Zonen erklärt. Doch der Wissenscha­ftliche Dienst des Bundestage­s sieht dafür keinerlei rechtliche Grundlagen. Solche Zonen seien durch nichts zu rechtferti­gen, heißt es in einer Ausarbeitu­ng, die von der Bundestags­abgeordnet­en Kirsten Tackmann (LINKE) in Auftrag gegeben wurde. »Das entlarvt die Kampagne des Bauernbund­es als das, was sie ist: reiner Populismus«, erklärte Tackmann am Dienstag. Sie sprach von einer »Jagd auf Pappkamera­den«, die nur davon ablenke, »dass endlich ein Rechtsansp­ruch auf Unterstütz­ung bei Herdenschu­tzmaßnahme­n gebraucht wird und eine angemessen­e Schadensre­gulierung«.

In dem zehnseitig­en Papier weist der Wissenscha­ftliche Dienst darauf hin, dass der Wolf unter strengem Artenschut­z stehe und dass lediglich in begründete­n Einzelfäll­en auffällige Exemplare verscheuch­t und im Ausnahmefa­ll auch getötet werden dürfen, wenn nichts anderes hilft und die betreffend­en Tiere enormen wirtschaft­lichen Schaden anrichten oder Menschen gefährlich nahekommen. In der nur symbolisch­en Mustererkl­ärung zur wolfsfreie­n Zone wird die Politik aufgeforde­rt, den Artenschut­z zu lockern, Wölfe gezielt zu jagen und Bauern das Recht zuzubillig­en, Wölfe zu töten, die sich an Viehweiden anpirschen. Den Begriff Populismus sollte man nicht inflationä­r verwenden, meinte Bauernbund-Geschäftsf­ührer Reinhard Jung. Sich mit den Problemen der Menschen auseinande­rzusetzen, das sei »Demokratie«.

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