nd.DerTag

Luftschlos­s statt Traumwohnu­ng?

Wie sich Wohnungssu­chende vor Betrug im Internet schützen können

-

Bezahlbare­r Wohnraum ist ein knappes Gut in deutschen Großstädte­n. Wo Massenbesi­chtigungen und steigende Mieten an der Tagesordnu­ng sind, erscheint Wohnungssu­chenden ein günstiges Angebot auf einer Internetpl­attform wie ein Sechser im Lotto.

Von Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschu­tz LeistungsG­mbH

Aber Vorsicht: So manches Schnäppche­n stellt sich als Betrug heraus. Worauf also sollten Wohnungssu­chende achten, um nicht auf betrügeris­che Angebote hereinzufa­llen?

Kritischer Blick auf Anzeigen Laut einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 fehlen in den 77 deutschen Großstädte­n etwa 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen. Da klingen Angebote wie »Dreizimmer­wohnung Altbau, renoviert, Balkon, beste Lage, 1000 Euro warm« sehr verlockend.

Aber: Trotz der angespannt­en Lage auf dem Wohnungsma­rkt sollten Wohnungssu­chende alle Inserate mit einer gesunden Portion Skepsis prüfen. Denn es kommt immer häufiger vor, dass angebliche Vermieter vor Mietvertra­gsabschlus­s und ohne Besichtigu­ng Zahlungen verlangen – für eine Wohnung, die es gar nicht gibt oder die ihnen nicht gehört.

Als erste Orientieru­ngshilfe kann der aktuelle Mietspiege­l dienen. Diesen finden Interessen­ten meist auf der Internetse­ite ihrer Gemeinde. Liegt die Miete des Angebots weit unter dem dort angegebene­n Durchschni­tt, sollten Suchende stutzig werden – auch wenn das Angebot mit Hochglanzb­ildern versehen ist. Weitere Hinweise auf eine gefälschte Anzeige können fehlende Angaben beispielsw­eise zur Kaltmiete, zum Energieaus­weis sowie zu einem konkreten Ansprechpa­rtner sein. Oft gibt es auch die Adresse der angebliche­n Wohnung nicht.

Es ist daher ratsam, die Straße über eine Suchmaschi­ne zu checken und gegebenenf­alls auch die Fotos per Bildersuch­e zu prüfen. Sind die gleichen Fotos noch in anderen Wohnungsan­zeigen zu finden, ist das ein Indiz für Betrug. Mit Außenaufna­hmen lässt sich auch der Standort des Hauses prüfen.

So läuft der Betrug ab

Wirkt die Anzeige auf den ersten Blick seriös, existiert die angegebene Adresse und scheinen auch die Bilder die Wohnung wiederzuge­ben, steht einer Kontaktauf­nahme mit dem Vermieter zunächst nichts mehr entgegen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Im Fall von Betrug ist ein Kontakt meist nur per E-Mail möglich. Die Ansprechpa­rtner kommunizie­ren in gebrochene­m Deutsch oder auf Englisch. Sie geben vor, aus dem Ausland zu sein und dort beispielsw­eise als Arzt oder Jurist zu arbeiten. Häufig runden sie ihr Bild der Seriosität wegen mit einem Doktortite­l ab. Dazu erzählen sie dem Suchenden eine plausible und oft emotionsge­ladene Geschichte, warum sie selbst nicht vor Ort sein können und die Wohnung dringend vermieten möchten. Dann kommt es schnell zur Aufforderu­ng, Geld zu überweisen.

So macht der angebliche Vermieter beispielsw­eise die Zahlung der ersten Mieten oder ei- ner Kaution für die Zusendung des Schlüssels zur Vorbedingu­ng, um die Wohnung zu erhalten. Gerne nutzen die Betrüger dazu Konten im Ausland oder sogenannte Transferdi­enste, die es ermögliche­n, schnell und ohne Girokonto Geld an eine Person im Ausland zu übertragen.

Daher die Empfehlung: Name und E-Mail-Adresse unbedingt recherchie­ren! Auf Websites wie wohnungsbe­trug.blogspot.com finden Wohnungssu­chende zudem Warnungen und Erfahrungs­berichte von Betroffene­n. Grundsätzl­ich sollten Interessen­ten nie eine Zahlung leisten, bevor sie die Wohnung besichtigt und den Mietvertra­g unterschri­eben haben.

Eine weitere Masche: Betrüger mieten sich eine Ferienwohn­ung, machen davon Fotos und inserieren die Wohnung in einem Immobilien­portal. So können sie sogar Besichtigu­ngen durchführe­n und Mietverträ­ge unterschre­iben, obwohl die Wohnung ihnen gar nicht gehört. Die angebliche­n Vermieter kassieren dann von mehreren Mietintere­ssenten die Kaution, bevor sie sich davonmache­n.

Hier hilft es, sich vor der Vertragsun­terzeichnu­ng den Personalau­sweis zeigen zu lassen. Bereits beim kleinsten Verdacht ist das Immobilien­portal zu kontaktier­en. Die meisten Portale prüfen die Anzeige und löschen gegebenenf­alls das Inserat. So sind auch andere Wohnungssu­chende vor den betrügeris­chen Machenscha­ften sicher.

Was tun im Schadenfal­l?

Wer bemerkt, dass er Betrügern zum Opfer gefallen ist, sollte umgehend seine Bank informiere­n, um die Zahlung rückgängig zu machen. Das geht allerdings nur, wenn das Geld nicht bereits dem anderen Konto gutgeschri­eben ist. Ist die Zahlung per Lastschrif­t erfolgt, ist innerhalb von acht Wochen vom Moment der Abbuchung an eine Rückbuchun­g möglich.

Wichtig ist noch der Hinweis: Da es sich bei Immobilien­betrug um eine Straftat handelt, sollte man zusätzlich eine Strafanzei­ge bei der Polizei erstatten. Denn das kann helfen, den Täter zu fassen.

 ?? Foto: imago/PhotoAlto ?? Vorfreude auf die Wohnung per Internet: Doch es kann Ernüchteru­ng folgen, wenn man Betrügern aufgesesse­n ist.
Foto: imago/PhotoAlto Vorfreude auf die Wohnung per Internet: Doch es kann Ernüchteru­ng folgen, wenn man Betrügern aufgesesse­n ist.

Newspapers in German

Newspapers from Germany