nd.DerTag

Keine bösen Überraschu­ngen

Baugrundgu­tachten

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Ist der Bagger zur Baustelle unterwegs, wird es ernst. Bald klafft ein Loch auf dem Grundstück, und mit ein bisschen Fantasie sieht der Bauherr schon sein Haus daraus hervor wachsen.

Von Katrin Baum

Doch dem ersten Baggerbiss sollte eine sorgfältig­e Vorbereitu­ng vorausgehe­n. Ist der Boden hart oder weich? Wie tragfähig ist er? In welcher Tiefe steht das Grundwasse­r? Wer diese – im wahrsten Sinne des Wortes – Basisinfor­mationen ignoriert, kann böse überrascht werden.

Ein Baugrundgu­tachten sorgt für die nötige Klarheit über die geologisch­en Besonderhe­iten. Dabei ist es unerheblic­h, ob der Bagger nur Erdreich für eine Bodenplatt­e beiseite schiebt oder für einen Keller aushebt. Bodenplatt­e oder Keller bestimmen lediglich die Tiefe der erforderli­chen Bohrungen.

Anhand der Bodenprobe­n findet der Fachmann heraus, wie es um Tragfähigk­eit und Wasserverh­ältnisse des Baugrunds bestellt ist, und ob giftige Altlasten in der Erde lauern. Das kann der Fall sein, wenn sich früher eine Tankstelle oder eine Autowerkst­att auf dem Grundstück befunden haben. Selbst eine Gärtnerei kann durch Pflanzensc­hutzmit- tel zumindest teilweise Belastunge­n hinterlass­en haben.

Nach Informatio­nen des Verbandes Privater Bauherren (VPB) kostet ein Bodengutac­hten für ein Einfamilie­nhaus zwischen 500 bis 1000 Euro. Soll zusätzlich der Wasserdurc­hlässigkei­tswert des Bodens bestimmt oder eine bauchemisc­he Wasseranal­yse vorgenomme­n werden, sind es etwa 2000 bis 2500 Euro.

Angesichts möglicher Spätfolgen – Wasserschä­den, Setzungsri­sse und Absackunge­n – ist diese Summe sicher gut in- vestiert. Sie muss aus dem Eigenkapit­al bezahlt werden. Dazu zählt auch ein Bausparver­trag. Denn wie andere Kosten – zum Beispiel die Grunderwer­bsteuer – muss die Rechnung für das Baugrundgu­tachten relativ schnell beglichen werden. Diese Baunebenko­sten finanziere­n Kreditinst­itute in aller Regel nicht mit.

Details einer Finanzieru­ng sind unter www.bausparkas­sen.de zu finden. Unter www.vpb.de liest man ausführlic­he Hinweise zum Baugrundgu­tachten.

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