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Krankenkas­senbeiträg­e absetzen

Urteile im Überblick

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Zahlen Eltern ihrem Kind in der Berufsausb­ildung die Krankenund Pflegevers­icherungsb­eiträge, können sie diese unter bestimmten Voraussetz­ungen als Sonderausg­aben steuermind­ernd geltend machen.

Das entschied der Bundesfina­nzhof (Az. X R 25/15). Konkret ging es um einen jungen Mann, der sich von Januar bis Mai 2010 in einer Berufsausb­ildung zum Straßenbau­er befand. Der Arbeitgebe­r behielt in dieser Zeit die gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherungsb­eiträge von 290,51 Euro ein. Der Azubi machte die Beiträge in seiner Einkommens­teuererklä­rung als Sonderausg­aben geltend, ohne dass dies sich jedoch steuermind­ernd auswirkte. Daraufhin wollten die Eltern die Kassenbeit­räge als Sonderausg­aben in ihrer Steuererkl­ärung berücksich­tigen lassen. Sie seien ihrem Sohn gegenüber schließlic­h unterhalts­pflichtig.

Der BFH urteilte aber, dass unterhalts­verpflicht­ete Eltern den Sonderausg­abenabzug für die gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherungsb­eiträge nur dann vornehmen können, wenn sie die Beiträge dem Kind auch tatsächlic­h bezahlt oder erstattet haben. Die Gewährung eines sogenannte­n Naturalunt­erhalts (Kost und Logis) reiche für die Steuerverg­ünstigung nicht aus. teil keinen Anspruch auf einen Erbpflicht­teil. Da der Hof bereits zu Lebzeiten der Eltern einem der Kinder überlassen worden sei, gehöre der Hof im Todesfall eines Elternteil­s nicht mehr zum Nachlass.

So urteilte das Oberlandes­gericht Hamm (Az. 9a Lw 42/16).

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