Endspurt beim jährlichen Kfz-Versicherungswechsel
Tipps vom Bund der Versicherten
Die Wechselzeit bei Kfz-Versicherungen ist in vollem Gange. Die Auswahl an Tarifen auf dem Versicherungsmarkt ist groß. Verbraucher sollten sich daher die Leistungen genau anschauen. Im Schadenfall nützt einem der günstigste Tarif nichts, wenn das eingetretene Risiko dort nicht abgedeckt ist.
Von Bianca Boss, Bund der Versicherten (BdV)
Beim alljährlichen Run auf die günstigste Kfz-Versicherung sollten Versicherte unter anderem darauf achten, dass folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen enthalten sind:
– Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen.
– Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.
– Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein.
– Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung sowie deren Folgeschäden sollten abgesichert sein.
– Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sollten beitragsfrei mitversichert sein. Dabei ist zu beachten, dass Versicherer hier individuelle Entschädigungsgrenzen setzen.
Ebenfalls wichtig zu wissen
Oft bieten Versicherer Rabatte bei Vereinbarung einer Werkstattbindung an. Versicherte verpflichten sich damit, ihr Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Ist das Auto jedoch geleast oder kreditfinanziert, ist hier Vorsicht geboten. Denn möglicherweise darf das Auto dann nur in vom Hersteller autorisierten Werkstätten repariert werden.
Insbesondere ältere Autofahrer*innen mit langjähriger, unfallfreier Fahrpraxis wundern sich oft, wenn sich ihre Prämie im neuen Versicherungsjahr trotzdem erhöht. Doch das Risiko in der Altersgruppe 65 plus, einen Unfall zu verursachen, steigt statistisch nun einmal. Und damit steigt auch die Prämie an, die von den Versicherungsunternehmen auf Basis der Statistiken berechnet wird. Die indivi- duell gute Schadenbilanz ist durch die entsprechende Schadenfreiheitsklasse dabei bereits berücksichtigt. Das ist vielen älteren Versicherten oft nicht klar.
Und die Vergleichsportale? Vorsicht sollten Versicherte bei der Nutzung von Vergleichsportalen walten lassen. Viele listen längst nicht alle Versicherungsangebote und Tarife auf, sondern nur jene, mit denen das Portal als Makler einen Vertrag hat. Ein umfassender und neutraler Vergleich aller Versicherungsangebote und Tarife ist so nicht möglich. VerbraucherInnen laufen daher Gefahr, nicht den für sie passenden und/oder auch günstigsten Versicherungsschutz zu erhalten.
Auf der BdV-Website kann man mit dem Vergleichsrechner von Nafi den für sich günstigsten Anbieter ermitteln. Den ausgewählten Tarifen liegen die Kriterien zu Grunde, die der BdV als Verbraucherschutzorganisation für wichtig und sinnvoll hält.
Trotz des Stichtags der Wechselfrist 30. November 2018 im Nacken sollten Versicherte ihren bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag erst dann kündigen, wenn sie woanders auch sicher den benötigten Versicherungsschutz erlangen können. Zwar muss jeder Versicherer zumindest eine Haftpflichtversicherung anbieten. Diese umfasst aber nur die Mindestversicherungssummen aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Mit 1,12 Millionen Euro für Sachschäden ist diese jedoch viel zu niedrig.
Weitere Tipps und Infos zum KfzVersicherungsschutz gibt es im BdV-Infoblatt »Kraftfahrzeugversicherung«.