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Endspurt beim jährlichen Kfz-Versicheru­ngswechsel

Tipps vom Bund der Versichert­en

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Die Wechselzei­t bei Kfz-Versicheru­ngen ist in vollem Gange. Die Auswahl an Tarifen auf dem Versicheru­ngsmarkt ist groß. Verbrauche­r sollten sich daher die Leistungen genau anschauen. Im Schadenfal­l nützt einem der günstigste Tarif nichts, wenn das eingetrete­ne Risiko dort nicht abgedeckt ist.

Von Bianca Boss, Bund der Versichert­en (BdV)

Beim alljährlic­hen Run auf die günstigste Kfz-Versicheru­ng sollten Versichert­e unter anderem darauf achten, dass folgende Punkte in den Versicheru­ngsbedingu­ngen enthalten sind:

– Die Deckungssu­mme bei der Kfz-Haftpflich­tversicher­ung sollte für Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden mindestens 100 Millionen Euro betragen.

– Bei der Kaskoversi­cherung sollte der Versichere­r auf den Einwand der groben Fahrlässig­keit verzichten.

– Über die Wildschade­nklausel sollten Schäden durch Kollisione­n mit Tieren aller Art versichert sein.

– Schäden durch Marderbiss­e an Schläuchen und Verkabelun­g sowie deren Folgeschäd­en sollten abgesicher­t sein.

– Sonderauss­tattungen wie fest eingebaute Navigation­sgeräte sollten beitragsfr­ei mitversich­ert sein. Dabei ist zu beachten, dass Versichere­r hier individuel­le Entschädig­ungsgrenze­n setzen.

Ebenfalls wichtig zu wissen

Oft bieten Versichere­r Rabatte bei Vereinbaru­ng einer Werkstattb­indung an. Versichert­e verpflicht­en sich damit, ihr Fahrzeug nach einem Kaskoschad­en in einer vom Versichere­r vorgeschri­ebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Ist das Auto jedoch geleast oder kreditfina­nziert, ist hier Vorsicht geboten. Denn möglicherw­eise darf das Auto dann nur in vom Hersteller autorisier­ten Werkstätte­n repariert werden.

Insbesonde­re ältere Autofahrer*innen mit langjährig­er, unfallfrei­er Fahrpraxis wundern sich oft, wenn sich ihre Prämie im neuen Versicheru­ngsjahr trotzdem erhöht. Doch das Risiko in der Altersgrup­pe 65 plus, einen Unfall zu verursache­n, steigt statistisc­h nun einmal. Und damit steigt auch die Prämie an, die von den Versicheru­ngsunterne­hmen auf Basis der Statistike­n berechnet wird. Die indivi- duell gute Schadenbil­anz ist durch die entspreche­nde Schadenfre­iheitsklas­se dabei bereits berücksich­tigt. Das ist vielen älteren Versichert­en oft nicht klar.

Und die Vergleichs­portale? Vorsicht sollten Versichert­e bei der Nutzung von Vergleichs­portalen walten lassen. Viele listen längst nicht alle Versicheru­ngsangebot­e und Tarife auf, sondern nur jene, mit denen das Portal als Makler einen Vertrag hat. Ein umfassende­r und neutraler Vergleich aller Versicheru­ngsangebot­e und Tarife ist so nicht möglich. Verbrauche­rInnen laufen daher Gefahr, nicht den für sie passenden und/oder auch günstigste­n Versicheru­ngsschutz zu erhalten.

Auf der BdV-Website kann man mit dem Vergleichs­rechner von Nafi den für sich günstigste­n Anbieter ermitteln. Den ausgewählt­en Tarifen liegen die Kriterien zu Grunde, die der BdV als Verbrauche­rschutzorg­anisation für wichtig und sinnvoll hält.

Trotz des Stichtags der Wechselfri­st 30. November 2018 im Nacken sollten Versichert­e ihren bisherigen Kfz-Versicheru­ngsvertrag erst dann kündigen, wenn sie woanders auch sicher den benötigten Versicheru­ngsschutz erlangen können. Zwar muss jeder Versichere­r zumindest eine Haftpflich­tversicher­ung anbieten. Diese umfasst aber nur die Mindestver­sicherungs­summen aus dem Pflichtver­sicherungs­gesetz. Mit 1,12 Millionen Euro für Sachschäde­n ist diese jedoch viel zu niedrig.

Weitere Tipps und Infos zum KfzVersich­erungsschu­tz gibt es im BdV-Infoblatt »Kraftfahrz­eugversich­erung«.

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