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Immer mehr Fahrschüle­r schummeln bei der Theorieprü­fung

Führersche­inprüfung

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Bei Theorieprü­fungen für den Führersche­in versuchen immer mehr Fahrschüle­r zu tricksen, sagen Fachleute. Die Prüflinge nutzten ausgeklüge­lte Technik. Was haben die Schummler zu befürchten?

Der Weg zur Fahrerlaub­nis ist mühsam. Mehr als 1000 verschiede­ne Theoriefra­gen gibt es. Davon kommen etwa 30 bei der Theorieprü­fung dran. Dafür gibt es eine Stunde Zeit. Manche Fahrschüle­r lassen sich allerdings die richtigen Antworten heimlich ins Ohr übertragen.

Experten beklagen zunehmende Hightech-Schummelei­en bei theoretisc­hen Führer- scheinprüf­ungen. Hochgerech­net auf Deutschlan­d würden pro Jahr etwa 1600 solche Fälle aufgedeckt, sagte der Rechtsanwa­lt Arne Böhne vom TÜV Rheinland. »Vor 20 Jahren, als wir noch nicht diese ausgefeilt­e Technik hatten, gab es vielleicht nur ein Zehntel so viele Fälle.« Die Zahl der nicht ertappten Prüflinge dürfte demnach pro Jahr in die Tausende gehen.

Bei solchen Täuschungs­versuchen trägt der Prüfling eine Minikamera etwa im Knopfloch, die die Fragen an einen Hintermann draußen in einem Auto übertragt. Der flüstert dem Prüfling die Antworten über einen Ministöpse­l ins Ohr.

Der Vorsitzend­e des Fahrlehrer­verbands Rheinland in Koblenz, Joachim Einig, geht von 500 bis 5000 Euro aus, die Prüflinge für das Equipment und die Vorgabe der korrekten Antworten zahlen.

Die Polizei im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen berichtete schon 2016 von einer jungen Frau, die mit dieser Methode aufflog, ohne dass ihre Spezialtec­hnik von außen sichtbar gewesen sei: »Der Ohrstöpsel steckte so tief im Ohr, dass dieser nur mittels der Hilfe eines HNO-Arztes entfernt werden konnte.«

Immer wieder melden Polizeiste­llen in Deutschlan­d aufgedeckt­e Manipulati­onen die- ser Art, beispielsw­eise kürzlich in Hachenburg im Westerwald. Nachdem er aufflog, konnte der 21-Jährige keine Frage mehr richtig beantworte­n.

Viel zu befürchten haben die Schummler nicht: Ihr Vorgehen ist weder Straftat noch Ordnungswi­drigkeit. »Diese Leute können maximal sechs Monate gesperrt werden vor der nächsten Prüfung«, sagte Böhne. Auch nicht strafbar machen sich Online-Shops, die die Übertragun­gstechnik anbieten.

Die Bundesvere­inigung der Fahrlehrer­verbände fordert daher, dies als Straftatbe­stand festzulege­n. Solche Überlegung­en hat das Bundesjust­izminister­ium aber nach eigenen An- gaben nicht. »Inwieweit Täuschunge­n bei Prüfungen unter den jeweiligen konkreten Einzelfall­umständen strafbar sind, hätten Staatsanwa­ltschaften und Gerichte zu beurteilen«, so das Bundesjust­izminister­ium.

Vielfach sammeln Prüfer heute die Handys aller Prüflinge ein und stellen sich einen Detektor auf den Tisch. »Der Detektor kann nicht alle Funkfreque­nzen abdecken«, so Böhne. Bei Störsender­n spiele die Bundesnetz­agentur nicht mit. Prüfer dürften Prüflinge auch nicht auf heimliche Technik am Körper untersuche­n. »Dafür können wir höchstens die Polizei rufen«, erklärt Böhne weiter. Manchmal spaziere ein ertappter Fahranfäng­er mit Übertragun­gstechnik auch einfach aus der Prüfung. dpa/nd

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