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Entscheidu­ng über Verfassung­srichter

- Winei

Potsdam. Kurz bevor sich der Hauptaussc­huss des Landtages mit den sechs neu zu besetzende­n Stellen im Landesverf­assungsger­icht befasste, gab es acht Kandidaten fest. Die SPD hatte drei Anwärter vorgeschla­gen, LINKE, CDU, Grüne und AfD schlugen jeweils einen vor. Den achten Namen nannte der Landtagsab­geordneten Pèter Vida, der nach dem Zerfall der Parlaments­gruppe der Freien Wähler als fraktionsl­os gilt. Nach Angaben von SPD-Fraktionsc­hef Mike Bischoff sollte bei der Hauptaussc­husssitzun­g am Dienstagab­end darüber entschiede­n werden, ob es am 12. Dezember eine einvernehm­liche Lösung und damit eine Wahl im Block geben wird, oder ob sich jede Kandidatin und jeder Kandidat einzeln um die notwendige Zweidritte­lmehrheit im Parlament bemühen muss. Da die Anzahl der Kandidaten die Zahl der zu besetzende­n Richterste­llen übersteigt, schied Bischoff zufolge eine Blockwahl praktisch aus. Gewählt werden die Verfassung­srichter für zehn Jahre. Die Möglichkei­t einer Wiederwahl besteht nicht. Laut Artikel 112 der Landesverf­assung sollen alle im Landtag vertretene­n Parteien »angemessen« bei der Besetzung der Richterste­llen Berücksich­tigung finden. Ein unmittelba­rer Rechtsansp­ruch leitet sich nach Auffassung von Bischoff daraus aber nicht ab. Die LINKE nominierte die Sozialrich­terin Kathleen HeinrichRe­ichow, die SPD nominierte die Schriftste­llerin Juli Zeh.

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