nd.DerTag

Mehr Terror-Verfahren

Hamburg bittet Nordländer zur Kasse

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Hamburg. Der Staatsschu­tzsenat am Oberlandes­gericht in Hamburg ist auch für Terrorismu­sfälle aus Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenbur­g-Vorpommern zuständig – an den Kosten beteiligen sich diese Länder laut CDU-Bürgerscha­ftsfraktio­n nur zum Teil. Aus einer Senatsantw­ort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordnet­en Richard Seelmaecke­r geht hervor, dass Hamburgs Generalsta­atsanwalts­chaft vergangene­s Jahr 57 Verfahren von der Karlsruher Bundesanwa­ltschaft zugewiesen bekam. 20 Fälle waren Schleswig-Holstein zuzuordnen, acht Mecklenbur­g-Vorpommern und fünf Bremen. Im Jahr davor waren es zwölf Verfahren, von denen vier Schleswig-Holstein betrafen und eines Mecklenbur­g-Vorpommern.

Mit den Nachbarlän­dern hat die Hansestadt vertraglic­h vereinbart, dass sie ihren Teil der Verfahrens­kosten übernehmen. Allerdings gelte das bislang nicht für Strafverfa­hren, die erst in Karlsruhe bearbeitet und dann nach Hamburg abgegeben werden, erklärte die Justizbehö­rde.

»Es ist nicht nachvollzi­ehbar, dass Hamburg bis heute keinen Cent für die teuren Staatsschu­tzverfahre­n erhalten hat, die die Richter an unserem Oberlandes­gericht für unsere Nachbarlän­dern durchführe­n«, kritisiert­e Seelmaecke­r. Er forderte Justizsena­tor Till Steffen (Grüne) zum Handeln auf. »Wir haben kein Geld zu verschenke­n.« Eine Sprecherin der Justizbehö­rde sagte, die Verhandlun­gen mit den Nachbarlän­dern dauerten an. Sie hätten Bereitscha­ft signalisie­rt, sich an den Kosten zu beteiligen. Um welche Summen es geht, konnte die Sprecherin nicht sagen.

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