Mehr Terror-Verfahren
Hamburg bittet Nordländer zur Kasse
Hamburg. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in Hamburg ist auch für Terrorismusfälle aus Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zuständig – an den Kosten beteiligen sich diese Länder laut CDU-Bürgerschaftsfraktion nur zum Teil. Aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker geht hervor, dass Hamburgs Generalstaatsanwaltschaft vergangenes Jahr 57 Verfahren von der Karlsruher Bundesanwaltschaft zugewiesen bekam. 20 Fälle waren Schleswig-Holstein zuzuordnen, acht Mecklenburg-Vorpommern und fünf Bremen. Im Jahr davor waren es zwölf Verfahren, von denen vier Schleswig-Holstein betrafen und eines Mecklenburg-Vorpommern.
Mit den Nachbarländern hat die Hansestadt vertraglich vereinbart, dass sie ihren Teil der Verfahrenskosten übernehmen. Allerdings gelte das bislang nicht für Strafverfahren, die erst in Karlsruhe bearbeitet und dann nach Hamburg abgegeben werden, erklärte die Justizbehörde.
»Es ist nicht nachvollziehbar, dass Hamburg bis heute keinen Cent für die teuren Staatsschutzverfahren erhalten hat, die die Richter an unserem Oberlandesgericht für unsere Nachbarländern durchführen«, kritisierte Seelmaecker. Er forderte Justizsenator Till Steffen (Grüne) zum Handeln auf. »Wir haben kein Geld zu verschenken.« Eine Sprecherin der Justizbehörde sagte, die Verhandlungen mit den Nachbarländern dauerten an. Sie hätten Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten zu beteiligen. Um welche Summen es geht, konnte die Sprecherin nicht sagen.