Darf man nach der Elternzeit eine neue Stelle ablehnen?
Nach der Elternzeit freuen sich viele Mütter und Väter wieder auf die Arbeit. Doch die Freude weicht schnell dem Ärger, wenn sie plötzlich eine ganz andere Tätigkeit machen sollen. Dagegen lässt sich angehen. Prinzipiell haben Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz, aber auf einen gleichwertigen, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), erklärt.
Gleichwertig bezieht sich auf Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit, notwendige Qualifikation und Ort. Es ist beispielsweise in Ordnung, in eine andere Abteilung am selben Standort versetzt zu werden. Aber die Tä- tigkeit muss ähnlich sein. Eine Mitarbeiterin, die vor der Elternzeit im Innendienst eingesetzt war, muss einen Wechsel in den Außendienst nicht hinnehmen.
Allgemein gilt: Angestellte dürfen mit der neuen Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden. Doch das lässt sich nicht immer eindeutig klären. Strittig sei etwa, ob jemand mit Führungsverantwortung nach der Elternzeit eine Position ohne diese akzeptieren muss.
Bietet der Chef eine neue Stelle an, sollte man sich das Angebot gut ansehen. Nimmt man es an, gilt das als Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Wer sich schlechter gestellt fühlt, kann die neue Tätigkeit ablehnen und eine gleichwertige Arbeit fordern. Ändert das nichts, kann man vor einem Arbeitsgericht auf vertragsgemäße Beschäftigung klagen.