Kindergeld steigt um 10 Euro
Was sich im Jahr 2019 ändert
Vor allem Familien mit Kindern sollen ab 2019 bei der Steuer entlastet werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums wurde Mitte Oktober erstmals im Bundestag beraten. Die Vorlage enthält auch eine Erhöhung des Grundfreibetrags für alle Bürger sowie Erleichterungen beim Steuertarif, die in den kommenden beiden Jahren schrittweise in Kraft treten.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld soll zum 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich pro Kind steigen. Es beträgt dann für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 235 Euro. Für die folgenden Jahre sieht der Koalitionsvertrag weitere Kindergelderhöhungen vor, was aber noch nicht in diesem Gesetzentwurf enthalten ist. Auch der Kinderfreibetrag soll angehoben werden: ab Januar 2019 pro Kind von 7428 Euro auf 7620 Euro und ab Januar 2020 auf 7812 Euro.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro. Ab Januar 2020 soll der Grundfreibetrag dann 9408 Euro betragen. Einkommen unterhalb dieses Werts bleiben grundsätzlich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Höchstbetrag für die steuerliche Absatzfähigkeit von Unterhaltspflichten.
Was bringt die Entlastung für den einzelnen Bürger? Nach vorliegenden Berechnungen dürfte die steuerliche Entlastung für eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommen von 60 000 Euro im Jahr 2020 etwa 530 Euro betragen. Bei einem Einkommen von 120 000 Euro fällt die Entlastung mit 787 Euro etwas höher aus. AFP/nd