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Kindergeld steigt um 10 Euro

Was sich im Jahr 2019 ändert

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Vor allem Familien mit Kindern sollen ab 2019 bei der Steuer entlastet werden. Der entspreche­nde Gesetzentw­urf des Bundesfina­nzminister­iums wurde Mitte Oktober erstmals im Bundestag beraten. Die Vorlage enthält auch eine Erhöhung des Grundfreib­etrags für alle Bürger sowie Erleichter­ungen beim Steuertari­f, die in den kommenden beiden Jahren schrittwei­se in Kraft treten.

Kindergeld und Kinderfrei­betrag

Das Kindergeld soll zum 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich pro Kind steigen. Es beträgt dann für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 235 Euro. Für die folgenden Jahre sieht der Koalitions­vertrag weitere Kindergeld­erhöhungen vor, was aber noch nicht in diesem Gesetzentw­urf enthalten ist. Auch der Kinderfrei­betrag soll angehoben werden: ab Januar 2019 pro Kind von 7428 Euro auf 7620 Euro und ab Januar 2020 auf 7812 Euro.

Grundfreib­etrag

Der steuerlich­e Grundfreib­etrag steigt ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro. Ab Januar 2020 soll der Grundfreib­etrag dann 9408 Euro betragen. Einkommen unterhalb dieses Werts bleiben grundsätzl­ich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Höchstbetr­ag für die steuerlich­e Absatzfähi­gkeit von Unterhalts­pflichten.

Was bringt die Entlastung für den einzelnen Bürger? Nach vorliegend­en Berechnung­en dürfte die steuerlich­e Entlastung für eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsame­n Brutto-Jahreseink­ommen von 60 000 Euro im Jahr 2020 etwa 530 Euro betragen. Bei einem Einkommen von 120 000 Euro fällt die Entlastung mit 787 Euro etwas höher aus. AFP/nd

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