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Polen gibt im Streit mit EuGH nach

Zwangsruhe­stand von Richtern aufgehoben

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Warschau. Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) und hebt Zwangspens­ionierunge­n oberster Richter wieder auf. Die Regierungs­partei Recht und Gerechtigk­eit (PiS) legte am Mittwoch im Warschauer Parlament einen entspreche­nden Gesetzentw­urf vor, der den rechtliche­n Status zwangspens­ionierter Richter ändern und ihnen den Dienst wieder erlauben soll. Allerdings waren die betroffene­n Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgeke­hrt.

Damals ordnete der EuGH in Luxemburg einstweili­g an, Zwangspens­ionierunge­n sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrun­d war ein Gesetz, mit dem PiS das Renteneint­rittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt und dadurch Kritikern zufolge mehr als 20 missliebig­e Juristen in den Ruhestand geschickt hatte. Das Gesetz hatte damit mehr als ein Drittel der Obersten Richter zum Rücktritt gezwungen, darunter auch die Vorsitzend­e Malgorzata Gersdorf.

Nach dem Richterspr­uch des EuGH hatte Gersdorf 23 Richter aufgeforde­rt, die Arbeit wieder aufzunehme­n. Das Gesetz nannte sie eine »Säuberungs­aktion« und weigerte sich mit Verweis auf die Verfassung, ihren Posten aufzugeben. Die EU-Kommission sah die Unabhängig­keit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.

Laut PiS-Regierung kommt Polen dem EuGH-Beschluss nun nach. Die Sorge der Kommission besteht jedoch weiter. Vizepräsid­ent Frans Timmermans warnte am Dienstag vor »einer »Beschleuni­gung der Umsetzung der Pensionier­ungsregelu­ng« und forderte Warschau auf, schnellste­ns den Kurs zu ändern und mit Brüssel ins Gespräch zu kommen.

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