Polen gibt im Streit mit EuGH nach
Zwangsruhestand von Richtern aufgehoben
Warschau. Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hebt Zwangspensionierungen oberster Richter wieder auf. Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) legte am Mittwoch im Warschauer Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändern und ihnen den Dienst wieder erlauben soll. Allerdings waren die betroffenen Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt.
Damals ordnete der EuGH in Luxemburg einstweilig an, Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrund war ein Gesetz, mit dem PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt und dadurch Kritikern zufolge mehr als 20 missliebige Juristen in den Ruhestand geschickt hatte. Das Gesetz hatte damit mehr als ein Drittel der Obersten Richter zum Rücktritt gezwungen, darunter auch die Vorsitzende Malgorzata Gersdorf.
Nach dem Richterspruch des EuGH hatte Gersdorf 23 Richter aufgefordert, die Arbeit wieder aufzunehmen. Das Gesetz nannte sie eine »Säuberungsaktion« und weigerte sich mit Verweis auf die Verfassung, ihren Posten aufzugeben. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.
Laut PiS-Regierung kommt Polen dem EuGH-Beschluss nun nach. Die Sorge der Kommission besteht jedoch weiter. Vizepräsident Frans Timmermans warnte am Dienstag vor »einer »Beschleunigung der Umsetzung der Pensionierungsregelung« und forderte Warschau auf, schnellstens den Kurs zu ändern und mit Brüssel ins Gespräch zu kommen.