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Zuschlag zum Zuschlag

Rot-Rot will per Gesetz einige Gemeinden als »grundfunkt­ionale Schwerpunk­te« fördern

- Von Wilfried Neiße

Nachdem die Landesregi­erung mit einer Reihe von Maßnahmen die finanziell­e Lage aller Kommunen verbessert hat, dürfen einige von ihnen nun auf weitere Zuschläge hoffen. Wie LINKE-Fraktionsc­hef Ralf Christoffe­rs am Dienstag im brandenbur­gischen Landtag in Potsdam mitteilte, sollen Gemeinden weitere 100 000 Euro pro Jahr zusätzlich erhalten, wenn sie als »grundfunkt­ionaler Schwerpunk­t« eingestuft worden sind. Diese Zuwendung ist für den Empfänger mit dem Vorteil verbunden, dass diese Summe überwiesen wird, ohne dass der sonst übliche Anteil an den Kreis abzuführen ist.

Das werde 70 bis 80 Gemeinden betreffen und sei in einem Gesetzentw­urf der Koalitions­fraktionen SPD und LINKE festgehalt­en, mit dem eine Änderung des Finanzausg­leichsgese­tzes angestrebt wird, so Christoffe­rs. Welche Gemeinde künftig als »grundfunkt­ionaler Schwerpunk­t« gilt, soll in den jeweiligen Regionalpl­änen festgestel­lt werden.

Christoffe­rs zufolge sollen auf diese Art solche Mehrbelast­ungen wie das Vorhalten von Verwaltung, Arztpraxen oder auch Einkaufsei­nrichtunge­n, die »über die örtliche Nahversorg­ung hinausgehe­n« ausgeglich­en Ralf Christoffe­rs (LINKE)

werden. Konkret soll eine solche Schwerpunk­tgemeinde mindestens eine Schule der Primarstuf­e, Angebote der Jugend- und Altenbetre­uung, allgemein- und zahnärztli­che Versorgung, Apotheke, stationäre­n Einzelhand­el, Banken- oder Sparkas- senfiliale, Postdienst­leister und eine Anbindung an den Öffentlich­en Personenna­hverkehr aufweisen. Mit dem zusätzlich­en Geld sollen die Orte in die Lage versetzt werden, diese Angebotspa­lette aufrechtzu­erhalten.

Hinzu kommt laut Christoffe­rs die Bildungsgr­undversorg­ung »unterhalb der Ebene eines Mittelzent­rums«. Zudem haben die »grundfunkt­ionalen Schwerpunk­te« eine wichtige Funktion der Verkehrsve­rknüpfung – »besonders in Verbindung zu den Mittelzent­ren«. Mit der Festlegung der Schwerpunk­t-Orte wolle die Koalition einen Beitrag zur Stabilisie­rung des ländlichen Raums leisten.

In der Gesetzesbe­gründung heißt es, »grundfunkt­ionale Schwerpunk­te« könnten ihre Aufgaben dann erfüllen, wenn sie »von anderen Ortsteilen und benachbart­en Gemeinden in der Regel gut mit öffentlich­en Verkehrsmi­tteln erreichbar sind und einem großen Teil der Bevölkerun­g eine »Versorgung der kurzen Wege« bieten. Das System der Schwerpunk­te könne demnach »in der Regel auf traditione­lle Verflechtu­ngen und eindeutige Orientieru­ngen aufbauen«.

Der SPD-Abgeordnet­e Helmut Barthel wies am Dienstag darauf hin, dass die Vergabe der zusätzlich­en Mittel nicht ohne Auflagen beziehungs­weise Gegenleist­ung erfolge, sondern an »klare Anforderun­gen gebunden« sei. Dennoch sprach Björn Lüthmann, parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der SPD-Fraktion, von einer »deutlichen Verbesseru­ng« der Finanzauss­tattung der Kommunen durch das Land. Im Jahr 2018 habe man beschlosse­n, den Anteil für die Kommunen auf 22,4 Prozent zu erhöhen. Auf die Frage, ob nicht auch das Land Mittel benötige, um gegebenenf­alls eingreifen zu können, und warum alles nach dem Gießkannen­prinzip verteilt werde, sagte Lüthmann, die Kommunen hätten eine Menge Aufgaben. Und dass ihr Anteil an den Landesgeld­ern sich erhöhen müsse, habe ein »Symmetrieg­utachten« ergeben, in dessen Folge die Landesregi­erung sich zur Erhöhung des kommunalen Anteils an den Einnahmen veranlasst gefühlt habe.

»Mit der Festlegung der Schwerpunk­t-Orte will die Koalition einen Beitrag dazu leisten, den ländlichen Raum zu stabilisie­ren.«

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Foto: dpa/Patrick Pleul Das einstige Unterzentr­um Bad Freienwald­e könnte in den Genuss der neuen Fördermitt­el kommen, die Liste steht aber noch nicht fest.

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