Zuschlag zum Zuschlag
Rot-Rot will per Gesetz einige Gemeinden als »grundfunktionale Schwerpunkte« fördern
Nachdem die Landesregierung mit einer Reihe von Maßnahmen die finanzielle Lage aller Kommunen verbessert hat, dürfen einige von ihnen nun auf weitere Zuschläge hoffen. Wie LINKE-Fraktionschef Ralf Christoffers am Dienstag im brandenburgischen Landtag in Potsdam mitteilte, sollen Gemeinden weitere 100 000 Euro pro Jahr zusätzlich erhalten, wenn sie als »grundfunktionaler Schwerpunkt« eingestuft worden sind. Diese Zuwendung ist für den Empfänger mit dem Vorteil verbunden, dass diese Summe überwiesen wird, ohne dass der sonst übliche Anteil an den Kreis abzuführen ist.
Das werde 70 bis 80 Gemeinden betreffen und sei in einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD und LINKE festgehalten, mit dem eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes angestrebt wird, so Christoffers. Welche Gemeinde künftig als »grundfunktionaler Schwerpunkt« gilt, soll in den jeweiligen Regionalplänen festgestellt werden.
Christoffers zufolge sollen auf diese Art solche Mehrbelastungen wie das Vorhalten von Verwaltung, Arztpraxen oder auch Einkaufseinrichtungen, die »über die örtliche Nahversorgung hinausgehen« ausgeglichen Ralf Christoffers (LINKE)
werden. Konkret soll eine solche Schwerpunktgemeinde mindestens eine Schule der Primarstufe, Angebote der Jugend- und Altenbetreuung, allgemein- und zahnärztliche Versorgung, Apotheke, stationären Einzelhandel, Banken- oder Sparkas- senfiliale, Postdienstleister und eine Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr aufweisen. Mit dem zusätzlichen Geld sollen die Orte in die Lage versetzt werden, diese Angebotspalette aufrechtzuerhalten.
Hinzu kommt laut Christoffers die Bildungsgrundversorgung »unterhalb der Ebene eines Mittelzentrums«. Zudem haben die »grundfunktionalen Schwerpunkte« eine wichtige Funktion der Verkehrsverknüpfung – »besonders in Verbindung zu den Mittelzentren«. Mit der Festlegung der Schwerpunkt-Orte wolle die Koalition einen Beitrag zur Stabilisierung des ländlichen Raums leisten.
In der Gesetzesbegründung heißt es, »grundfunktionale Schwerpunkte« könnten ihre Aufgaben dann erfüllen, wenn sie »von anderen Ortsteilen und benachbarten Gemeinden in der Regel gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und einem großen Teil der Bevölkerung eine »Versorgung der kurzen Wege« bieten. Das System der Schwerpunkte könne demnach »in der Regel auf traditionelle Verflechtungen und eindeutige Orientierungen aufbauen«.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Barthel wies am Dienstag darauf hin, dass die Vergabe der zusätzlichen Mittel nicht ohne Auflagen beziehungsweise Gegenleistung erfolge, sondern an »klare Anforderungen gebunden« sei. Dennoch sprach Björn Lüthmann, parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, von einer »deutlichen Verbesserung« der Finanzausstattung der Kommunen durch das Land. Im Jahr 2018 habe man beschlossen, den Anteil für die Kommunen auf 22,4 Prozent zu erhöhen. Auf die Frage, ob nicht auch das Land Mittel benötige, um gegebenenfalls eingreifen zu können, und warum alles nach dem Gießkannenprinzip verteilt werde, sagte Lüthmann, die Kommunen hätten eine Menge Aufgaben. Und dass ihr Anteil an den Landesgeldern sich erhöhen müsse, habe ein »Symmetriegutachten« ergeben, in dessen Folge die Landesregierung sich zur Erhöhung des kommunalen Anteils an den Einnahmen veranlasst gefühlt habe.
»Mit der Festlegung der Schwerpunkt-Orte will die Koalition einen Beitrag dazu leisten, den ländlichen Raum zu stabilisieren.«