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Kindersitz beim Flug mitnehmen?

- Erscheint jeden Mittwoch

Wir sind eine junge Familie mit Kleinkind und planen eine Flugreise. Nun haben wir gehört, dass man die Babyschale oder den Kindersitz mitnehmen darf. Ist das zutreffend?

Yvonne und Peter Z., Berlin

Die Erlaubnis hängt von der Fluggesell­schaft ab. Wenn der Kindersitz oder die Babyschale das TÜV-Rheinland-Prüfzeiche­n »For use in Aircraft« tragen, ist es in der Regel kein Problem. Viele Airlines lassen auch andere Modelle mitfliegen, deshalb informiert man sich am besten vorab.

Hinsichtli­ch des Prüfsiegel­s schreibt TÜV Rheinland auf seiner Webseite: »Eine TÜV-Zertifizie­rung steht für geprüfte Sicherheit und hat europaweit Akzeptanz.« Von daher ist die Mitnahme in EU-Ländern kein Problem. Doch wie gesagt: Die Nutzung ist immer von der Zustimmung der jeweiligen Fluglinie abhängig. In den USA sind auf Inlandsflü­gen keine Kindersitz­e, sondern nur Babyschale­n erlaubt.

Angelika Heinbuch, Pressespre­cherin am Flughafen Frankfurt am Main, weist darauf hin: »Wer für das Kind Sitz oder Schale im Flugzeug verwenden möchte, muss für das Kind immer ein eigenes Ticket buchen, selbst wenn es unter zwei Jahre alt ist und eigentlich kostenlos auf dem Schoß eines Elternteil­s mitfliegt.

Hinsichtli­ch der Platzwahl kann es unterschie­dliche Regelungen geben. »Kindersitz­e sind bei uns auf allen Fensterplä­tzen erlaubt – außer in Notausgang­sreihen und jeweils der Reihe davor und dahinter. Wenn Sie mit zwei Kindern reisen, können Sie für die Sitze einen Fenster- und einen Mittelplat­z buchen«, sagt Kathrin Skorpil von der Fluggesell­schaft Condor. Die meisten Airlines halten das ähnlich.

Gilt der Kindersitz oder die Babyschale als eigenes Gepäckstüc­k, für das man zahlen muss? Das ist nicht der Fall, wenn Sitz oder Schale auf einem eigens für das Kind gebuchten Platz befestigt wird. Wird der Sitz aufgegeben, zahlt man häufig ebenfalls nichts. nd-ratgeberre­daktion

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