Kindersitz beim Flug mitnehmen?
Wir sind eine junge Familie mit Kleinkind und planen eine Flugreise. Nun haben wir gehört, dass man die Babyschale oder den Kindersitz mitnehmen darf. Ist das zutreffend?
Yvonne und Peter Z., Berlin
Die Erlaubnis hängt von der Fluggesellschaft ab. Wenn der Kindersitz oder die Babyschale das TÜV-Rheinland-Prüfzeichen »For use in Aircraft« tragen, ist es in der Regel kein Problem. Viele Airlines lassen auch andere Modelle mitfliegen, deshalb informiert man sich am besten vorab.
Hinsichtlich des Prüfsiegels schreibt TÜV Rheinland auf seiner Webseite: »Eine TÜV-Zertifizierung steht für geprüfte Sicherheit und hat europaweit Akzeptanz.« Von daher ist die Mitnahme in EU-Ländern kein Problem. Doch wie gesagt: Die Nutzung ist immer von der Zustimmung der jeweiligen Fluglinie abhängig. In den USA sind auf Inlandsflügen keine Kindersitze, sondern nur Babyschalen erlaubt.
Angelika Heinbuch, Pressesprecherin am Flughafen Frankfurt am Main, weist darauf hin: »Wer für das Kind Sitz oder Schale im Flugzeug verwenden möchte, muss für das Kind immer ein eigenes Ticket buchen, selbst wenn es unter zwei Jahre alt ist und eigentlich kostenlos auf dem Schoß eines Elternteils mitfliegt.
Hinsichtlich der Platzwahl kann es unterschiedliche Regelungen geben. »Kindersitze sind bei uns auf allen Fensterplätzen erlaubt – außer in Notausgangsreihen und jeweils der Reihe davor und dahinter. Wenn Sie mit zwei Kindern reisen, können Sie für die Sitze einen Fenster- und einen Mittelplatz buchen«, sagt Kathrin Skorpil von der Fluggesellschaft Condor. Die meisten Airlines halten das ähnlich.
Gilt der Kindersitz oder die Babyschale als eigenes Gepäckstück, für das man zahlen muss? Das ist nicht der Fall, wenn Sitz oder Schale auf einem eigens für das Kind gebuchten Platz befestigt wird. Wird der Sitz aufgegeben, zahlt man häufig ebenfalls nichts. nd-ratgeberredaktion
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