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Radfahrer ist bei Unfall trotz Vorfahrt schadeners­atzpflicht­ig

Urteil

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Radfahrer müssen an Stellen, an denen viele Fußgänger den Radweg kreuzen, ihr Tempo drosseln, auch wenn sie Vorfahrt haben.

Anderersei­ts dürfen Fußgänger einen Radweg nur vorsichtig überqueren. Bei Kollisione­n zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger haften daher eventuell beide anteilig für die Folgen des Unfalls.

Die Württember­gische Versicheru­ng (W&W) weist in diesem Zusammenha­ng auf einen vom Oberlandes­gericht Hamm (Az. 26 U 53/17) entschiede­nen Fall hin. Ein Fußgänger überquerte auf dem Weg von der Innenstadt zum Bahnhof zunächst eine mit einer Ampel gesicherte Kreuzung und anschließe­nd einen reinen Radweg, der parallel zu den kreuzenden Straßen verlief. Er übersah dabei einen um die Kurve kommenden, zügig fahrenden Radfahrer.

Bei der Kollision mit ihm erlitt er verschiede­ne Verletzung­en. Er verklagte den Radfahrer auf Schadenser­satz und Schmerzens­geld und machte dabei rund 20 000 Euro geltend.

Das Gericht entschied in zweiter Instanz, dass sowohl der Radfahrer als auch der Fußgänger zu gleichen Teilen für den Unfall verantwort­lich seien. Der Fußgänger konnte daher nur die Hälfte des von ihm geltend gemachten Betrags durchsetze­n.

Laut dem Urteil hatte der Fahrradfah­rer zwar Vorfahrt, allerdings hätte er in der Kurve sein Tempo der besonderen Verkehrssi­tuation anpassen müssen, da dort viele Fußgänger auf dem Weg zum Bahnhof den Radweg kreuzten. Bei reduzierte­m Tempo hätte der Radfahrer noch rechtzeiti­g bremsen können.

Anderersei­ts hätte der Fußgänger den Radweg nur mit besonderer Vorsicht überqueren und sich an der unübersich­tlichen Stelle nur langsam in den Verkehrswe­g »hineintast­en« dürfen.

Das Gericht sah daher im entschiede­nen Fall eine Haftungsqu­ote von 50 Prozent für beide Unfallbete­iligte als gerechtfer­tigt an.

Es stellte in seiner Begründung jedoch klar, dass bei einer übersichtl­ichen Verkehrssi­tuation auch eine alleinige Haftung von Fußgängern in Betracht komme, nämlich wenn sie unaufmerks­am einen Radweg betreten. W&W/nd

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Foto: dpa/Henning Kaiser Vorsicht ist auf beiden Seiten geboten.

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