BGH über Zuständigkeit für Rauchmelder in Wohnungen
Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Streit über die Zuständigkeiten für Rauchmelder ist noch nicht ausgestanden.
Wer entscheidet über Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern in einem Haus mit Eigentumswohnungen? Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. V ZR 273/17) hat am 26. Oktober 2018 in Karlsruhe über einen entsprechenden Streit in Nordrhein-Westfalen verhandelt.
Hintergrund ist der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, der die gemeinsame Anschaffung und Wartung für alle 32 Wohnungen einer Wohnanlage vorsieht. Mehrere Eigentümer hatten bereits eigene Rauchmelder installiert und wollten vom Beschluss ausgenommen werden.
Die Vorinstanzen hatten im Sinne der Eigentümergemeinschaft entschieden. Laut Urteil des Landgerichts Düsseldorf gehören gemeinsam angeschaffte Rauchmelder ins Ge- meinschaftseigentum und seien von der Gemeinschaft instand zu halten. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sei eine Regelung aus einer Hand nachvollziehbar, die Mehrbelastung der Kläger gering.
Die Vorsitzende BGH-Richterin wies darauf hin, dass es für Mietwohnungen bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gebe. Ein Vermieter mehrerer Wohnungen hat demnach das Recht, seine Wohnungen einheitlich mit Rauchmeldern auszustatten.
Der Anwalt der Eigentümergemeinschaft nannte den Beschluss seiner Mandanten klug. Es sei vernünftig, das in eine Hand zu legen. Der Anwalt der Kläger verwies dagegen auf das Landesrecht, das die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern der Verantwortung der Wohnungsbesitzer zuweist. Das Urteil ist für den 7. Dezember 2018 angekündigt. Wir werden darüber informieren. dpa/nd