Steuerfreiheit für Jobtickets
Steuertipps
Jobtickets sind künftig steuerfrei. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedete der Bundestag am 8. November 2018.
Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung wurde mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden, heißt es in der Begründung.
Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Betriebsfahrrades auch steuerfrei gestellt. Stellt der Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – aber auch für private Fahrten – ein Fahrrad zur Verfügung, dann ist dies zukünftig steuerfrei. Von dieser Regelung profitieren nicht nur ganz normale Fahrräder, sondern auch E-Bikes.
Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Besteuerung von Dienstwagen begünstigt. Für diese Fahrzeuge wird die steuerliche Bemessungsgrundlage halbiert. Statt ein Prozent werden für diese Fahrzeuge, die von 2019 bis 2021 angeschafft wurden, nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises bei der Dienstwagenbesteuerung angesetzt.
Um Hybridelektrofahrzeuge zielgenau zu fördern, wurde ein dynamischer Verweis auf das Elektromobilitätsgesetz aufgenommen. Damit müssen solche Fahrzeuge einen Höchstwert an Schadstoffausstoß einhalten und eine Mindeststrecke (derzeit 40 km) rein elektrisch fahren können. dpa/nd