Kaum Entwarnung für Prämiensparer
Sparkassen
Erstmals haben im Land Brandenburg Kunden einer Sparkasse Kündigungsschreiben über geschlossene Prämiensparverträge erhalten. Aber Sparer fühlen sich getäuscht, wenn langfristige Verträge etwa für die Altersvorsorge einfach gekündigt werden.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erachtet dieses Vorgehen als nicht rechtens. Deshalb hat sie nun die anderen Sparkassen im Land zu ihren Plänen befragt: Nur eine Sparkasse antwortet konkret auf die gestellten Fragen.
Die VZB hat die Sparkassen im Land u. a. gefragt, wie hoch jeweils der Bestand an Verträgen »Prämiensparen flexibel« bzw. »Bonussparvertrag« ist und welche Laufzeiten mit diesen vereinbart wurden. Insbesondere, ob die jeweiligen Sparkassen Vertragsgarantien aussprechen oder zumindest bis Ende nächsten Jahres keine Kündigungen dieser Verträge planen.
Nur drei mit positiver Aussage Von den nach der Kündigungswelle der Sparkasse MärkischOderland von der VZB angeschriebenen anderen Sparkassen im Land haben zwei gar nicht geantwortet: Prignitz und SpreeNeiße. Viele beantworten die gestellten Fragen vage oder unvollständig: Die Sparkassen Barnim, Elbe-Elster, Mittelbrandenburg und Oder-Spree sagen lediglich, dass sie aktuell keine Kündigungen planen bzw. die Rechtsprechung weiter beobachten (Ostprignitz-Ruppin).
Die Sparkasse Uckermark äußert sich weitergehend, dass kein geschäftspolitisches Interesse an einer Kündigung bestehe. Die Sparkasse Schwedt sagt zu, keine Prämiensparverträge vor Ablauf einer Laufzeit von 25 Jahren zu kündigen. Allein die Sparkasse Niederlausitz antwortet umfassend: Bei ihren insgesamt 5000 bis 8000 Sparverträgen will sie bis Ende nächsten Jahres nicht kündigen und darüber hinaus Garantien für eine Laufzeit von 25 Jahren geben.
Die Politik ist gefragt
Die Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist u. a., das Sparen und die Vermögensbildung zu fördern. Dabei bestimmt der Verwaltungsrat einer jeden Sparkasse die Richtlinien der Geschäftspolitik. Ihm obliegt auch die Überwachung der Geschäftsführung. Und in den Verwaltungsräten sitzen zumeist Landtagsabgeordnete, Mitglieder der Kreistage, Landräte oder Bürgermeister. »Jetzt muss die Politik ihren Einfluss geltend machen«, meinen Brandenburgs Verbraucherschützer. Dazu hat die VZB bereits den Mitgliedern aller Kreistage in Brandenburg ihre aktuelle Untersuchung zugesandt.
Den von Kündigung betroffenen Verbrauchern rät die VZB zum Widerspruch. Dazu hält sie auch einen Musterbrief bereit. Zudem wird empfohlen, den weiteren Gang der Dinge abzuwarten und die Landespolitiker zu diesem Thema zu befragen. Wer mit seiner Bank nicht zufrieden ist, sollte den Wechsel zu einem anderen Institut planen.
Zum Hintergrund
Seit Juni 2018 erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungen über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. Bislang gibt es dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. VZB/nd
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