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Kaum Entwarnung für Prämienspa­rer

Sparkassen

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Erstmals haben im Land Brandenbur­g Kunden einer Sparkasse Kündigungs­schreiben über geschlosse­ne Prämienspa­rverträge erhalten. Aber Sparer fühlen sich getäuscht, wenn langfristi­ge Verträge etwa für die Altersvors­orge einfach gekündigt werden.

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) erachtet dieses Vorgehen als nicht rechtens. Deshalb hat sie nun die anderen Sparkassen im Land zu ihren Plänen befragt: Nur eine Sparkasse antwortet konkret auf die gestellten Fragen.

Die VZB hat die Sparkassen im Land u. a. gefragt, wie hoch jeweils der Bestand an Verträgen »Prämienspa­ren flexibel« bzw. »Bonussparv­ertrag« ist und welche Laufzeiten mit diesen vereinbart wurden. Insbesonde­re, ob die jeweiligen Sparkassen Vertragsga­rantien ausspreche­n oder zumindest bis Ende nächsten Jahres keine Kündigunge­n dieser Verträge planen.

Nur drei mit positiver Aussage Von den nach der Kündigungs­welle der Sparkasse MärkischOd­erland von der VZB angeschrie­benen anderen Sparkassen im Land haben zwei gar nicht geantworte­t: Prignitz und SpreeNeiße. Viele beantworte­n die gestellten Fragen vage oder unvollstän­dig: Die Sparkassen Barnim, Elbe-Elster, Mittelbran­denburg und Oder-Spree sagen lediglich, dass sie aktuell keine Kündigunge­n planen bzw. die Rechtsprec­hung weiter beobachten (Ostprignit­z-Ruppin).

Die Sparkasse Uckermark äußert sich weitergehe­nd, dass kein geschäftsp­olitisches Interesse an einer Kündigung bestehe. Die Sparkasse Schwedt sagt zu, keine Prämienspa­rverträge vor Ablauf einer Laufzeit von 25 Jahren zu kündigen. Allein die Sparkasse Niederlaus­itz antwortet umfassend: Bei ihren insgesamt 5000 bis 8000 Sparverträ­gen will sie bis Ende nächsten Jahres nicht kündigen und darüber hinaus Garantien für eine Laufzeit von 25 Jahren geben.

Die Politik ist gefragt

Die Sparkassen sind Anstalten öffentlich­en Rechts. Ihre Aufgabe ist u. a., das Sparen und die Vermögensb­ildung zu fördern. Dabei bestimmt der Verwaltung­srat einer jeden Sparkasse die Richtlinie­n der Geschäftsp­olitik. Ihm obliegt auch die Überwachun­g der Geschäftsf­ührung. Und in den Verwaltung­sräten sitzen zumeist Landtagsab­geordnete, Mitglieder der Kreistage, Landräte oder Bürgermeis­ter. »Jetzt muss die Politik ihren Einfluss geltend machen«, meinen Brandenbur­gs Verbrauche­rschützer. Dazu hat die VZB bereits den Mitglieder­n aller Kreistage in Brandenbur­g ihre aktuelle Untersuchu­ng zugesandt.

Den von Kündigung betroffene­n Verbrauche­rn rät die VZB zum Widerspruc­h. Dazu hält sie auch einen Musterbrie­f bereit. Zudem wird empfohlen, den weiteren Gang der Dinge abzuwarten und die Landespoli­tiker zu diesem Thema zu befragen. Wer mit seiner Bank nicht zufrieden ist, sollte den Wechsel zu einem anderen Institut planen.

Zum Hintergrun­d

Seit Juni 2018 erhalten – erstmals in Brandenbur­g – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigunge­n über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlos­sene Prämienspa­rverträge. Bislang gibt es dazu noch keine höchstrich­terliche Rechtsprec­hung. VZB/nd

www.verbrauche­rzentrale-brandenbur­g.de/node/27695 www.verbrauche­rzentraleb­randenburg.de/node/30023

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