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Sparer sollten sich wehren

Kündigungs­welle bei Sparverträ­gen

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Pacta sunt servanda (lat., zu deutsch: Verträge sind einzuhalte­n). Entgegen diesem Grundsatz wollen bundesweit Banken und Sparkassen Sparverträ­ge nicht mehr einhalten und versuchen, Kunden schnell loszuwerde­n.

Tausende Verträge wurden bereits gekündigt. Ein Ende der Kündigungs­welle ist nicht zu erwarten. »Sparer sollten dieses Verhalten nicht klaglos hinnehmen, sondern sich wehren«, so Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner.

Viele Verbrauche­r setzten auch beim Thema Kapitalanl­age und Altersvors­orge in der Vergangenh­eit auf sichere Sparverträ­ge. Wegen des weiterhin vorherrsch­enden Niedrigzin­sumfelds sind langfristi­ge Sparverträ­ge für Kreditinst­itute unrentabel geworden. Daher will man sich der Altverträg­e schnell entledigen.

Nach den Bausparkas­sen reagieren nun auch Sparkassen (siehe nebenstehe­nden Beitrag), Volks- und Raiffeisen­banken sowie Geschäftsb­anken mit massenhaft­en Kündigunge­n von langfristi­g ange- legten Prämienspa­rverträgen auf die anhaltende Zinsflaute. Für die Ziehung des »Kündigungs­jokers« wird angeführt, dass man sich wirtschaft­lich nicht mehr imstande sehe, die vertraglic­hen Verpflicht­ungen einzuhalte­n.

Besonders betroffen ist derzeit das von Sparkassen angebotene Produkt »S-Prämienspa­ren flexibel«. Bei diesen unbefriste­ten Prämienspa­rverträgen gibt es neben einer variablen Grundverzi­nsung der Einlage in bestimmten Zeitabstän­den auf die jährliche Sparleistu­ng eine Jahrespräm­ie.

Hat ein Darlehensn­ehmer etwa Gehaltsein­bußen oder verliert gar seinen Job, muss er seinen Kredit trotzdem bis auf den letzten Cent zurückzahl­en«, meint Rechtsanwa­lt Dr. Hoffmann. »Wenn sich die Gewinnerwa­rtungen der Bank nicht erfüllen, soll der Sparer plötzlich dafür einstehen.«

Sparer sollten daher Kündigunge­n widersprec­hen. Vorsicht ist auch bei vermeintli­ch besseren Alternativ­angeboten geboten. Auch hier sollten Verbrauche­r am Sparvertra­g festhalten und ihn von einem Rechtsanwa­lt prüfen lassen. www.drhoffmann-partner.de

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